Beamte zeigen sich angesichts der verhärteten Tarifrunde gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst solidarisch. Die Staatsdiener wollen ebenso für eine höhere Besoldung kämpfen, dürfen jedoch wegen des noch geltenden Streikverbotes nicht an Warnstreiks teilnehmen.

Nicht genommene Urlaubstage können von Beamten dann finanziell ausgeglichen werden, wenn diese aufgrund wichtiger Gründe wie Krankheit oder Dienstunfähigkeit nicht genommen werden konnten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier in seinem kürzlich entschiedenen Urteil (Az:1 K 1550/10TR).

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied kürzlich in seinem Urteil (3d A 317/11.O), dass ein Streikverbot auch nach den gegenteiligen Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonventionen für deutsche Beamte weitergilt. Demnach müssen alle Beamte, die trotz des Verbotes an Streikaktionen teilnehmen, mit Strafen rechnen, die in ihrem Grad im Ermessen des Dienstherrn liegen.

Die ergebnislose erste Tarifrunde im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten und Beamten in Bund und Kommunen hat nach anfänglichen kleineren Streikaktionen in Hessen und im Norden Deutschlands mit massiven Streiks im Westen und Süden Deutschlands vorerst seinen Höhepunkt gefunden.

Ein Ehrensold kann eine materielle oder finanzielle Zuwendung sein, die nach einem bestimmten besonderen Verdienst folgt.  Ein Ehrensold wird im Regelfall lebenslang gewährt. Die Begrifflichkeit Sold ist aus dem militärischen Bereich entstanden und bezeichnete später auch die Beamtenbesoldung von aktiv im Dienst tätigen Beamten.

Die Leistungsprämien, die zu Unrecht an die etwa 355 Beamten im Land Niedersachsen seit dem Jahr 2008 gezahlt wurden, muss von den Beamten teilweise zurück gezahlt werden. Dies entschied der Kreistag Osnabrück.

Der Berliner öffentliche Dienst leidet nicht nur an einer hohen Krankheitsquote, sondern auch an einer bevorstehenden Pensionswelle. Bis zum Jahre 2018 werden mehr als ein Viertel aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Berlin pensioniert werden.

Gemäß Plänen der Bundesregierung sollen Freiwillige im Wehrdienst neben dem Sold ab 01. Juli 2012 auch Kindergeld erhalten. Dies soll den freiwilligen Wehrdienst für Neuzugänge attraktiver machen.
Seit 01. Juli 2011 ist der Wehrdienst freiwillig.

Das Land Schleswig-Holstein prüft derzeit, ob Beamte, die mit dem eigenen PKW zum Dienst fahren, künftig Parkgebühren selbst zahlen sollen. Die Prüfung belaufe sich nicht nur ausschließlich auf den finanziellen Faktor, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Attraktivität des Beamtenberufes bzw. des Arbeitsplatzes.

Die Beamtenbesoldung für die Beamten der Länder wird derzeit von den Ländern selbst geregelt. Bisher war die Beamtenbesoldung so geregelt, dass Beamte der Länder und der Kommunen nach dem Lebensalter besoldet wurden. Der Bund schaffte diese Regelung bereits ab, die Länder hingegen verharrten auf diese Regelung.

Das Professorenbesoldungsreformgesetz regelt seit 16. Februar 2002 die Besoldung von Professoren. Professoren waren bis dato in die Besoldungsgruppe C eingruppiert. Mit Einführung des Professorenbesoldungsreformgesetzes wurden Professoren in die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 übergeleitet. Die Besoldungsgruppe C wurde aufgehoben.