In den Bundesländern Deutschland gibt es innerhalb der Feuerwehre verschiedene Dienstgrade z.B. der Brandmeister (Zugskommandant). Diese unterscheiden sich nach Ausbildungsstand, Dienstverwendung und Dienstalter. Die Dienstgrade in den Ländern Deutschland und Österreich sind sich zwar recht ähnlich, weisen aber dennoch kleine Unterschiede auf, da sie in den einzelnen Bundesländern eigens geregelt werden.

 

 

In Deutschland bezeichnet der Begriff Konrektor den stellvertretenden Leiter einer
Grund-, Haupt-, oder Realschule. In einigen Bundesländern wird der Begriff auch für den stellvertretenden Leiter einer Sonderschule verwendet. Dies ist aber Landesrechtlich geregelt.
Ebenfalls als Konrektor bezeichnet man den stellvertretenden Rektor einer Hochschule.

 

 

Homosexuelle Beamte werden bei der Besoldung nicht mehr benachteiligt, wie es noch im März 2009 war. Aktuell im Jahr 2022 sind sie heterosexuellen Beamten gleichgestellt. Ab 01. Juli 2009 haben Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1. Ihnen stehen ebenso Auslandszuschläge und Aufwandsentschädigungen wie verheirateten Beamten zu.

Auch Beamte haben keinen Anspruch auf einen Raucherraum oder gesonderte Raucherpausen. Tritt der Fall ein, dass der Dienstherr der Beamten ein generelles Rauchverbot in den Räumen seiner Behörde erlässt, müssen sich alle betroffenen Beamten daran halten. Das ausgesprochene Rauchverbot ist bindend.

Nachfolgend haben wir für Sie eine interaktive Übersichtskarte der Beamtenbesoldung der Bundesländer erstellt: Klicken Sie auf das jeweilige Bundesland der Karte, um direkt zu den landesspezifischen Besoldungstabellen zu gelangen. Unter der Karte finden Sie detaillierte Informationen zur Alimentation, zur Einstufung in die Besoldungsgruppen und hilfreiche Definitionen.

Bremen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Hessen Thüringen Baden-Württemberg Bayern Sachsen Sachsen - Anhalt Brandenburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Schleswig-Holstein

Für Beamte im Bund, der Kommunen und der Länder werden Besoldungsrunden abgehalten, die sich im Regelfall alle zwei bis drei Jahre wiederholen. Daraus ergeben sich Besoldungstabellen für Landesbeschäftigte und Bundesbeschäftigte. Die Besoldungsrunden sind in der Regel an die vorausgegangene Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) und für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angeknüpft. Somit ergibt sich ein steter Wechsel der Besoldungsrunden zwischen dem Bund und den Ländern. Die Besoldungsrunde für Bundesbeamte schließt sich an die Tarifrunde für den TVöD an. Die Besoldungsrunde für die Landesbeamten folgt im Regelfall an die Tarifrunde des TV-L.

Beamtenberufe werden bestimmten Besoldungsgruppen zugeordnet. Ebenso entscheidend ist die Qualifikation und die Erfahrung des jeweiligen Beamten. So können beispielsweise Lehrer in die Besoldungsgruppe A 10 eingruppiert werden, aber auch in die Besoldungsgruppe A 11 oder A 12. Hier hängt es entscheidend davon ab, in welchem Bundesland unterrichtet wird, welche Schulform vorliegt und welche Erfahrungszeiten der Lehrer gesammelt hat. Das Gleiche gilt auch bei anderen Beamtenberufen. Die nachfolgende Übersicht kann deshalb nur grob einen Richtwert zur Eingruppierung geben.

Person, die nach Beendigung des Medizinstudiums und der klinischen Ausbildung die Staatliche Zulassung (Approbation) erhalten hat, um Kranke zu behandeln und zu operieren. In Deutschland ist ein Medizinstudium für die Erlangung der Approbation unausweichlich. Im Normalfall sind dafür 12 Semester anberaumt. Nach den 12 Semestern können sich Ärzte weiter zum Facharzt spezialisieren. Dies erfordert in der Regel eine erneute Studienzeit von mindestens 6 Semestern. Ärzte können nach erfolgreichem Studium als niedergelassene Ärzte in einer Praxis tätig sein oder aber in einer Klinik angestellt werden. Auch sind Ärzte in Forschung und Universitäten als Dozenten aktiv.

 

 

 

Beamtenanwärter sind Beamte, die sich noch im Ausbildungsverhältnis der entsprechenden Laufbahn befinden. Sie erhalten keine Besoldung in dem Sinne, sondern Anwärterbezüge. Die Anwärterbezüge setzen sich aus dem Anwärtergrundbetrag, etwaigen Anwärtersonderzuschlägen, dem Familienzuschlag und den vermögenswirksamen Leistungen zusammen.

Die Dienstrechtsreform beinhaltet die grundlegende Änderung der Beamtenbesoldung und ist im Bundesbesoldungsgesetz § 27 Abs. 1 und Abs. 3 geregelt. Nach der Reform erhalten Beamten nicht mehr wie früher in Intervallen von zwei Jahren automatisch ein höheres Grundgehalt.