Landesbeamte in Niedersachsen müssen, laut des Beschlusses des Kabinetts, künftig bis 67 ihren Dienst antreten. Ab 2012 bis 2029 sollen das Pensionsalter in stufenweise angehoben werden. Von dieser Regelung unberührt bleiben Beamte der Polizei, Feuerwehr sowie des Justizvollzugs.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschloss mit seinem Urteil ein zukünftiges Wegfallen von Disziplinarmaßnahmen bei streikenden Lehrern im Beamtentum. Im Jahr 2009 nahm eine verbeamtete Lehrerin an Streikaktionen teil und wurde anschließend zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro seitens der Bezirksregierung Köln herangezogen.
Anfang Dezember 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Münster auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes die Selbstzahlung des potenzsteigernden Medikaments „Viagra“ für Beamte entschieden.
Das Landgericht hat auf die Vernehmung von Achim Thiel, einem Polizeipräsidenten in Frankfurt am Main, verzichtet. Grund für den Verzicht ist eine Aussage eines 54-jährigen Beamten der Staatsschutzabteilung, der als Zeuge überraschend aufgetreten ist. Zum Hintergrund: Thiel ist des Mobbings an einem Kriminalhauptkommissaren beschuldigt.
Zum 01. Januar 2011 steht für Polizeibeamte in Berlin, die eine Uniform tragen, eine Kennzeichnungspflicht zur Wahl: entweder mit einer fünf- bis sechsstelligen Identitätsnummer oder dem eigenen Namen.
Der bis zum 31. Dezember 2010 befristete Gehaltszuschlag für begrenzt dienstfähige Beamte wurde als unbegrenzter Gehaltszuschlag umformiert. Dies beschloss die niedersächsische Landesregierung. Grund dafür war die erfolgreiche Umsetzung und Gewährung der Regelung, die für Landes- sowie für Kommunalbeamte eingesetzt werden kann bzw. konnte.
Die Anzahl der Pensionierungen von verbeamteten Lehrern im Jahr 2009 ist gegenüber dem Vorjahr 2008 um 4,7 Prozent rückgängig. Insgesamt wurden 2009 rund 18.600 Lehrkräfte pensioniert. Dies gab das Statistische Bundesamt (Destatis) bekannt.
Nur rund ein Prozent der gesamten ausgebildeten Lehrer in Deutschland gehören zu denjenigen, die einen Migrationshintergrund vorweisen können. Das heißt, entweder sind sie im Ausland geboren oder haben zumindest einen Elternteil mit ausländischen Wurzeln.
Wer immer glaubte, Beschäftigte der gewerblichen Wirtschaft oder des öffentlichen Dienstes müssten mehr als Beamte arbeiten, der täuscht.
Eine aktuelle Übersicht des dbb gibt Aufschluss über die tatsächlich geleisteten Arbeitswochenstunden, wobei diese trotz aller Sorgfalt bei Beamten aufgrund des Personalabbaus und des damit steigenden Arbeitspensums von den dbb-Übersichtsdaten abweichen können.
Am 29. Oktober 2010 hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten von verpartnerten Beamten entschieden (BVerwG 2 C 10.09 und 2 C 21.09). Diese sollen künftig ebenso wie verheiratete Beamte einen Familienzuschlag erhalten.
Lebenspartnerschaften mit Ehegatten, die unter anderem auf gleichgeschlechtliche Beziehungen beruhen, sind vom niedersächsischen Landtag hinsichtlich der Beamtenbesoldung, Beamtenversorgung und der Versorgungswerke der freien Berufe nun per Gesetz gleichgestellt worden.
