Streikende Beamte von Disziplinarmaßnahmen zukünftig verschont

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschloss mit seinem Urteil ein zukünftiges Wegfallen von Disziplinarmaßnahmen bei streikenden Lehrern im Beamtentum. Im Jahr 2009 nahm eine verbeamtete Lehrerin an Streikaktionen teil und wurde anschließend zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro seitens der Bezirksregierung Köln herangezogen.

Diese legte jedoch zusammen mit der Bildungsgewerkschaft GEW Klage gegen den Bußgeldbescheid vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) ein. Das Gericht entschied erstmalig zu Gunsten eines streikenden Beamten, der eine Disziplinarmaßnahme auferlegt bekommen hatte. In dem Fall wurde das auferlegte Bußgeld für rechtswidrig erklärt.

Grund für die Entscheidung des Gerichts ist die Tatsache, dass Disziplinarmaßnahmen nicht mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie des Artikels 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu vereinbaren seien. Weiterhin sind Lehrer nicht in den beamtenrechtlichen Kernbereich wie Juristen oder Polizisten einzugruppieren.

Quelle: gew-nrw.de

 

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