Für Beamte im Bund, der Kommunen und der Länder werden Besoldungsrunden abgehalten, die sich im Regelfall alle zwei bis drei Jahre wiederholen. Daraus ergeben sich Besoldungstabellen für Landesbeschäftigte und Bundesbeschäftigte. Die Besoldungsrunden sind in der Regel an die vorausgegangene Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) und für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angeknüpft. Somit ergibt sich ein steter Wechsel der Besoldungsrunden zwischen dem Bund und den Ländern. Die Besoldungsrunde für Bundesbeamte schließt sich an die Tarifrunde für den TVöD an. Die Besoldungsrunde für die Landesbeamten folgt im Regelfall an die Tarifrunde des TV-L.
Besoldungstabellen Bund und Länder 2026 - 2028
Bundesbesoldungstabelle - Besoldung Bund
- Besoldungstabelle Bund (gültig ab 01.05.2026)
- Besoldungstabelle Bund (gültig ab 01.04.2025)
- Besoldungstabelle Bund (gültig ab 01.03.2024)
- Besoldungstabelle Bund (gültig ab 01.04.2022)
- Besoldungstabelle Bund (gültig ab 01.04.2021)
Besoldungstabellen - Besoldung der Länder
- Baden-Württemberg (gültig ab 01.04.2026)
- Bayern (gültig ab 01.04.2026)
- Berlin (gültig ab 01.04.2026)
- Brandenburg (gültig ab 01.04.2026)
- Bremen (gültig ab 01.04.2026)
- Hamburg (gültig ab 01.04.2026)
- Hessen (gültig ab 01.12.2025)
- Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.04.2026)
- Niedersachsen (gültig ab 01.04.2026)
- Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.04.2026)
- Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.04.2026)
- Saarland (gültig ab 01.04.2026)
- Sachsen (gültig ab 01.04.2026)
- Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.04.2026)
- Schleswig-Holstein (gültig ab 01.04.2026)
- Thüringen (gültig ab 01.04.2026)
Beamtenbesoldung Rechner
Spezielle Besoldungsrechner können die Vergütung für Beamte differenziert nach dem jeweiligen Land kalkulieren. Hier finden Sie einen Verweis zu einem Besoldungsrechner.
Familienzuschlag Bund und Länder
Der Familienzuschlag gehört zu den Sonderzahlungen und wurde in den Besoldungsgesetzen von Bund und Ländern beibehalten.
Überleitung in das neue Besoldungssystem: Änderung der Tabellen
Bereits am 01.07.2009 wurden alle Beamtinnen und Beamten des Bundes in das neue Besoldungssystem übergeleitet. Dabei fand weder eine Neubewertung, noch eine Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten statt. Die Überleitung fand anhand des bisherigen Gesamtbetrages in die neue Überleitungstabelle statt. Die neue Tabelle enthält dabei acht Stufen als neue Grundgehaltstabelle, sowie sieben Stufen welche zur Überleitungstabelle zugehörig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Beamtinnen und Beamten den neuen Stufen zugeordnet und übergeleitet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Besoldungssystems begann für den Aufstieg in die nächst höheren Stufen die Bewertung der Erfahrungszeit, zugrunde liegen dabei zwei, drei oder vier Jahre.
Achtung: Die Zweite Besoldungs- Übergangsverordnung 2. BesÜV tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
