Zum 01. Januar 2011 steht für Polizeibeamte in Berlin, die eine Uniform tragen, eine Kennzeichnungspflicht zur Wahl: entweder mit einer fünf- bis sechsstelligen Identitätsnummer oder dem eigenen Namen.

Dies beschlossen der Berliner Senat, die Personalräte und die Polizeiführung in längeren Verhandlungssitzungen.
Begrüßt wurde die Kennzeichnungspflicht vom Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der darin einen “vernünftigen Kompromiss” sieht.
Kritik kommt hingegen aus den Reihen der Deutschen Polizeigewerkschaft. Diese will aufgrund einer Gefährdung des Privatlebens der Polizisten gegen die Kennzeichnungspflicht klagen.  Die Gewerkschaft befürchtet eine Zunahme von Bedrohungen hinsichtlich der Beamten.
Die restlichen 15 Bundesländer werden voraussichtlich die Kennzeichnung ebenfalls, wenn auch später, einführen.

 

Siehe auch:

Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizeibeamte eingeführt