Beamte in Niedersachsen sollen ebenso wie ihre angestellten Kollegen mit 67 statt mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Dabei gilt die Geburtsjahrgangsgrenze 1964. Für alle Beamten, die vor 1964 geboren wurden, gilt die alte Regelung. Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 sollen die Staatsdiener mit 67 Jahren pensioniert werden.

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Beamtenbesoldung für Professoren an Hochschulen entsprechend dem Alimentationsprinzip ausreichend in der Höhe ist. Grund für die Prüfung ist eine Klage eines Hochschulprofessors.

Beamte der Länder sowie Bundesbeamte können ab sofort ihre Besoldung selbst mit dem unten stehenden Brutto-Netto-Rechner (Besoldungsrechner) kalkulieren. Dazu sind nur Angaben der aktuelle Bezüge, Steuern, Krankenversicherung und sonstigen allgemeinen Angaben notwendig. Aus diesen Daten wird dann der Nettoverdienst kalkuliert.

Wer kein Weihnachtsgeld für das Jahr 2011 als Beamter erhält, kann einen Widerspruch dagegen einlegen. Das verkündeten der Beamtenbund sowie der DGB. Spezielle Musterklagen und Musterbriefe werden derzeit von den Gewerkschaften vorbereitet.

Ab 01. Januar 2012 sollen Bundesbeamte, Richter und Soldaten wieder Weihnachtsgeld (Beamtenbesoldung) bekommen. Dies wurde wegen Sparmaßnahmen seit 2006 gekürzt. Das Bundeskabinett will Anfang Oktober 2011 das neue Gesetz billigen.

Polizeibeamte in Bayern müssen laut Beschluss des Innenausschusses des Landtages keine Namensschilder oder Nummern an ihrer Uniform tragen wie es beispielsweise bereits in Berlin durchgesetzt wurde.

Mitte 2011 wurde bekannt, dass im Kreis Osnabrück zu viele Prämien an Beamte genehmigt wurden. Gesetzlich gesehen, dürfen nur 15 Prozent der Beamten eine Prämie erhalten, und das auch nur bei überdurchschnittlichen Leistungen.

In Nordrhein-Westfalen sollen Lehrer weiterhin verbeamtet werden. Laut Schulministerin soll sich daran auch nichts ändern, denn Beamte sind wegen der fehlenden Sozialversicherung einfach günstiger. Zumindest in der Dienstzeit; wenn die Pensionswelle startet, sieht die Situation komplett anders aus.

Die Beamtenbesoldung wurde von den einzelnen Ländern hinsichtlich des Anpassungs- und Versorgungsgesetzes 2011/2012 angeglichen. In Bayern und Saarland bleibt es bei der angekündigten Nullrunde.

Am 09. Juni 2011 hatte das Abgeordnetenhaus in Berlin eine Neuregelung zur Besoldung (Beamtenbesoldung) von Berliner Beamte beschlossen. Neu eingestellte, bestehende und übergeleitete Beamte in und nach Berlin erhalten laut neuer Besoldungstabelle ab 01. August 2011 eine Erhöhung um 2 Prozent ihrer Besoldung.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in seinem Urteil, dass verbeamtete Lehrer, die in einer „Zwangsteilzeit“ tätig waren, rückwirkend Besoldungsansprüche geltend machen können. Das Land Brandenburg muss die zurückbehaltenen Besoldungsbeträge den Lehrern nachzahlen und deren Ansprüche auf Versorgung für den Ruhestand anheben.