Bei den Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung in Brandenburg soll es jetzt vermehrt Einsparungen geben. Der Sparplan ist fast schon beschlossene Sache, denn das Kabinett stimmte der Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke, welche unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt enthält, zu. Dieser soll zugleich einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten.
Brandenburger Beamte, Richter und Versorgungsempfänger können sich auf eine Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst vom März 2011 freuen. Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf des Finanzministers, welcher nun dem Landtag weitergeleitet wird, zu.
Der Bund der Steuerzahler hat die Bürgermeisterin des Ortes Bramsche bei Osnabrück, Liesel Höltermann (SPD), wegen Untreue angezeigt. Höltermann soll sich wegen der vorsätzlichen Hinwegsetzung über die Beamtenbesoldungsverordnung verantworten.
Die Berichte von Kindern über sexuelle Übergriffe nehmen an Schulen zu. Dabei sind selten Lehrer als Täter involviert, sondern Bekannte, Verwandte und Freunde der Familie des Kindes. Da Kinder in Schulen zunehmend von Missbräuchen berichten, fordern Experten jetzt eine Integrierung der Problematik in die Lehrerausbildung. Lehrer sind zumeist hinsichtlich dessen nicht richtig ausgebildet und können nur schwer damit umgehen.
Beamte im Mittleren sowie im Höheren Dienst müssen nach Ansicht von Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium und IT-Beauftragte der Regierung, fachlich intensiver auf die Führungsrolle weitergebildet werden, um auf Börsencrashs, wirtschaftliche Krisen, Sparplänen sowie neue Reformen optimal reagieren und sich anpassen zu können.
Soldaten im Bund, auf Zeit sowie im Wehrdienst erhalten neben ihrer Besoldung bzw. ihrem Wehrsold bestimmte Zulagen. Für den Anspruch ist entscheidend, dass die jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Zulage erbracht sind.
Soldaten im Bundesdienst erhalten ihre Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Für das Jahr 2026 wird die Besoldung um 2,8 % angehoben. Damit steigen sowohl das Grundgehalt als auch die davon abhängigen Zuschläge entsprechend.
Die Besoldung von Beamten in den Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundlage über die Festlegung der Besoldung ist das Bundesbesoldungsgesetz für Bundesbeamte und das jeweilige Landesbesoldungsgesetz für Landesbeamte sowie das Beamtenrecht im Allgemeinen für alle Beamten und Pensionäre. Die Besoldung bestimmt sich nach der Laufbahn, der Qualifikation und der Erfahrung des Beamten. Ein Besoldungsrechner kann helfen, einen Überblick über die Bezüge und Abzüge zu erhalten.
Das Land Brandenburg will mit einer Sonderzulage mehr Beamte für das Land gewinnen. Doch stößt die Zulage nicht bei allen auf Freude, sondern vielmehr lässt sie Erinnerungen an die sogenannte „Buschzulage“ aus Ostdeutschland in den 90er Jahren wach werden.
Der dbb bezeichnet das Gerichtsurteil der Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, welche sich auf die europäischen Menschenrechte bezogen, als „Unsinn“.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird Beihilfe nach § 88 LBG für Beamte, Ruhestandsbeamte, frühere Beamte, die dienstunfähig oder aufgrund des Alters pensioniert worden sind, Witwen sowie Kinder im Rahmen des § 23 Beamtenversorgungsgesetzes und unter bestimmten Voraussetzungen Ehegatten und Lebenspartner, gewährt, sofern Aufwendungen wegen Krankheit, Geburt, Tod, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation im rechtlichen Rahmen, vorliegen.
