Die 1.114 Beamten der Stadt Münster werden wohl damit rechnen müssen, dass Ihnen die Leistungsprämie für eine herausragende Arbeit in den kommenden Jahren gestrichen wird. Im vergangenen Jahr wurden für die Beamten 676.000 Euro ausgegeben. Dies soll nun im Rahmen des Sparkonzepts der Stadt eingespart werden.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 26. September 2012 entschieden, dass beim Einstieg in eine höhere Beamtenlaufbahn kein Mindestalter vorgeschrieben werden darf (Aktenzeichen BVerwG 2 C 74.10 und 2 C 75.10). Eine derartige Regelung sei verfassungswidrig.
Wie das Gericht mitteilte, könne man aus dem Alter „grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die Eignung für das angestrebte Amt“ schließen.
Zwei Steuerbeamtinnen hatten geklagt und bekamen nun Recht: Höhere Beamte können auch dann eingestellt werden, wenn sie noch nicht das vierzigste Lebensjahr erreicht haben. Bisher stand diese Mindestalter-Regelung vielen Karrieren im Wege, sie wurde nun für verfassungswidrig erklärt. "Vom Lebensalter sind grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die Eignung für das angestrebte Amt möglich" erklärte das Gericht.
Beamte und Privatpersonen, die krankenversichert sind oder sich demnächst krankenversichern wollen über eine Privatkrankenkasse, müssen ab 2013 wohl mit bis zu zehn Prozent höheren Beiträgen rechnen, in der privaten Pflegeversicherung sogar bis zu zwanzig Prozent. Auch bereits bestehende Verträge werden von den Erhöhungen betroffen sein, berichtet die „Financial Times Deutschland“ und beruft sich dabei auf Branchenkreise.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied in seinem kürzlich bekannt gegebenen Urteil vom 06. September 2012, dass Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst Mitglieder der nationaldemokratische Partei NPD sein dürfen. Jedoch dürfen sie nicht in ihren Aktivitäten darauf abzielen „den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“ (Az: 2 AZR 372/11).
Gemäß dem Vierten Versorgungsbericht der Bundesregierung erhalten Beamte im Bund im einfachen bzw. mittleren Dienst durchschnittlich 1.750 Euro Pension pro Monat. Beamte im gehobenen Dienst können sich über eine durchschnittliche Pension von 2.590 Euro freuen. Beamte im höheren Dienst erhalten die höchste Pension mit durchschnittlich 3.870 Euro monatlich.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können trotz ihres fehlenden Arbeitsverhältnisses zu einem privatrechtlich organisierten Unternehmen nach sechs Monaten Zugehörigkeit zum Unternehmen in den Betriebsrat gewählt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil (7 ABR 34/11) am 15. August 2012.
Die Anzahl der Beamten innerhalb des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes (DWD) soll um 170 Dienststellen bis zum Jahr 2015 abgebaut werden, wie der DWD bekannt gab.
Lehrer in Thüringen sollen, wenn es nach Bildungsressortchef Christoph Matschie (SPD) geht, ab August 2013 wieder verbeamtet werden. Eine Verbeamtung soll in allen Schularten stattfinden. Auch bereits angestellte Lehrer können zum Beamten berufen werden.
Regelung der Beamtenbesoldung Stufen
Überleitung in das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Beispielberechnung zur Einstufung
Aufstieg von einer Überleitungsstufe
Durch die Überleitung der Beamten, Beamtinnen und Versorgungsempfänger des Bundes in das neue Besoldungsrecht des Bundes, ist somit seit 01. Juli 2009 eine neue Besoldungsstruktur entstanden.
Erfahrungsstufen Beamte
Die bis dato geltende Grundgehaltstabelle wurde von einer neuen Besoldungstabelle abgelöst, wobei die bisherigen 12 Stufen der 15 Besoldungsgruppen durch 8 Stufen ersetzt wurden. Die neuen Beamtenbesoldung Stufen weisen nun einen Jahreswechselrhythmus von 2, 3 und 4 Jahren auf.
Aufstieg durch Berufserfahrung
Ebenso neu ist die Verabschiedung des Senioritätsprinzips. Von nun an ist der Aufstieg innerhalb der Beamtenbesoldungsstufen an die Berufserfahrung gekoppelt.
Dieses Erfahrungsprinzip wirkt sich auf die neue Tabellenstruktur aus. Somit orientiert sich die Eingruppierung an die Berufserfahrung des jeweiligen Beamten.
Durch eine stetig wachsende Berufserfahrung im alltäglichen Dienst wird ein Stufenaufstieg automatisch nach 2, 3 oder 4 Jahren vorgenommen. Zusätzliche Qualifikationen werden angerechnet und können zu einem schnelleren Aufstieg führen. Ebenso Berücksichtigung finden Kindererziehung und Pflegezeiten.
Höhergruppierungen und Herabgruppierungen
Höhergruppierungen werden vor allem durch besondere Leistungen vollzogen. Das Gleiche gilt bei Herabgruppierungen. Hier werden Beamte in eine Stufe zurückversetzt oder verbleiben in der bisherigen Stufe länger als gewöhnlich, da ihre Leistungen unterdurchschnittlich sind.
Regelung der Beamtenbesoldung Stufen
Die nachfolgende Grafik soll auf anschauliche Art und Weise Aufschluss über die Eingruppierung in die Beamtenbesoldung Stufen und den weiterführenden Aufstieg geben.

Überleitung in das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist seit Februar 2009 gültig. Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes wurden vom bisherigen in das neue Besoldungsrecht übergeleitet.
Das Endgrundgehalt wird, wie ebenso in der Grafik feststellbar, nach 23 Jahren mit dem Erreichen der Besoldungsstufe 8 (die letzte der Erfahrungsstufen Beamte) erreicht.
In das Grundgehalt wird ab 2009 eine allgemeine Stellenzulage zuzüglich einer jährlichen Sonderzahlung integriert. Die jährliche Sonderzahlung wurde statt einer Einmalzahlung monatlich in die Beamtenbesoldung umgelegt. Die neuen Grundgehaltstabellen sind am 01. Juli 2009 in Kraft getreten, wobei Tarifanpassungen in bestimmten Intervallen durchgesetzt werden.
Die Überleitung in das neue Besoldungssystem und in die Beamtenbesoldung Stufen erfolgte gemäß den bisherigen Dienstbezügen.
Dabei wurde folgende Formel zur Überleitung angewandt:
Summe = Grundgehalt + Stellenzulage + Sonderzahlung
= Bemessungsgrundlage
Das resultierende Ergebnis wurde auf volle Euro gerundet. Eine Überleitung erfolgte dann gemäß dem Betrag in die Überleitungstabelle, welche neben den 8 Besoldungsstufen auch 7 Überleitungsstufen enthält.
Durch die Umlegung der Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt wurde den Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 10,42 Euro zum Grundgehalt hinzugerechnet. Durch Aufrundung des resultierenden Betrages wurde der jeweilige Beamte in die entsprechende Besoldungsstufe mit dem übereinstimmenden Betrag eingruppiert. Sollte der gerundete Betrag nicht mit einer Besoldungsstufe übereinstimmen, so wurde der Beamte in eine Überleitungsstufe eingruppiert, die dem gerundeten Betrag am nächsten kommt.
Beispielberechnung zur Einstufung in die Besoldungstabelle
Eine Beamtin im gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 11 und der Stufe 8 erhielt vor dem Juli 2009 3.120,05 Euro monatlich an Grundgehalt. Durch das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz würden sich das Grundgehalt und die Stufenzugehörigkeit wie folgt ändern:
Bisheriges Grundgehalt: 3.120,05 Euro in A 11, Stufe 8
Allgemeine Stellenzulage: 75,49 Euro
Sonderzahlung: 79,88 Euro
Summe = Grundgehalt + Stellenzulage + Sonderzahlung
= Bemessungsgrundlage
Summe = 3.120,05 + 75,49 + 79,88
= 3.275,42 Euro
Gerundet: 3.280,00 Euro
Eingruppierung: Überleitung in A 11, Stufe 5
Aufstieg von einer Überleitungsstufe in eine Besoldungsstufe
Sollte der Beamte in eine Beamtenbesoldungsstufe nach der Überleitung eingruppiert werden können, so ist die Überleitung abgeschlossen. Sollte der Beamte in eine Überleitungsstufe eingruppiert worden sein, so wird hier das bisherige Besoldungsrecht angewandt, sprich der Beamte muss ein bestimmtes Besoldungsdienstalter erreichen, um in die nächste Besoldungsstufe aufrücken zu können. Sofern dieser Prozess abgeschlossen ist, ist auch die Überleitung beendet. Ab diesem Zeitpunkt wird auch das neue Besoldungsrecht angewandt. Die Überleitung aller Beamten wird bis zum 30. Juni 2013 abgeschlossen sein. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger.
Beamte in Brandenburg werden auch im Jahr 2012 erneut kein Weihnachtsgeld erhalten, da die Tarifverhandlungen diesbezüglich am vergangenen Freitag, den 08. Juni 2012, als gescheitert erklärt wurden. Zwischen Gewerkschaften und den Arbeitgebern, dem Land Brandenburg, herrscht derzeit „dicke Luft“. Was für das Land als ein angemessener Vorschlag angesehen war, war für die Gewerkschaften lediglich ein provokativer Schlagabtausch.

