Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 31. März 2012 soll nun auch auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger im Bund übertragen werden. Dies entschied das Bundesinnenministerium im vorgelegten Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013.

Der Entwurf zur künftigen Beamtenbesoldung sieht Folgendes vor:

Die Beamtenbesoldung soll in drei Stufen zeit- und inhaltsgleich gemäß dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst angehoben werden. So soll rückwirkend zum 01. März 2012 die Besoldung um 3,3 Prozent erhöht werden. Die zweite Anhebung folgt zum 01. Januar 2013 um 1,2 Prozent und die dritte und damit letzte Erhöhung zum 01. August 2013 um ebenfalls 1,2 Prozent.

Beamtenanwärter erhalten ebenso rückwirkend zum 01. März 2012 eine Erhöhung ihrer Beamtenbesoldung von monatlich 50 Euro. Eine zweite Anhebung folgt zum 01. August 2013 um 40 Euro. Eine dritte Erhöhung entfällt.

Aufgrund des § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetzes verringert sich die Besoldungsanhebung um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Diese werden als Versorgungsrücklage einbehalten.

Quelle dbb.de