Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde die Besoldungskompetenz des Bundes auf die Länder übertragen. Somit regeln seit Einführung der Reform die Bundesländer selbst ihre Besoldungsangelegenheiten. Dazu gehören neben Urlaubsansprüchen auch die Beamtenbesoldung mit all ihren Zulagen und Zuschlägen.

Das bayerische Finanzministerium hat am Dienstag, den 04. Dezember 2012 im Landtag mitgeteilt, dass Bayerns Beamte im Durchschnitt und gegenüber Arbeitnehmern der Privatwirtschaft weniger krank sind.

Gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt erhalten rund 14.800 Beamte in Niedersachsen rückwirkend mehr Urlaubstage zugesprochen. Grund dafür sei die bis dahin geltende Altersstaffelung.

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