Die Landesregierung beabsichtigt, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Beamtenbereich des Landes Nordrhein-Westfalen nur bis zu den Besoldungsgruppen A10 zu übernehmen. Für die nächsten zwei Jahre soll in den Besoldungsgruppen A11 und A12 lediglich eine Anpassung um ein Prozent erfolgen. Zudem beabsichtigt die Landesregierung, ab den Besoldungsgruppen A13 zwei weitere Nullrunden bis Ende 2014 für die Beschäftigten zu verordnen.

Gemäß Medienberichten sollen dem Bund im Jahre 2014 offenbar mehr als 1.000 Beamte für die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer fehlen. Grundlage für die Berichte bildete ein Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss.

Das Sozialgericht in Dortmund hat in seinem Urteil entschieden, dass Beamte sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine 12-monatige Kindererziehungszeit vormerken lassen können, wenn sie den Nachwuchs vor dem 01. Januar 1992 zur Welt gebracht haben. Dies gilt auch bei einer Erziehung nach der Begründung eines Beamtenverhältnisses.

Für die Angestellten der Länder soll der jüngste Tarifabschluss nicht auf alle Beamten im Dienst übertragen werden, sondern nach einer sozialen Staffelung erfolgen.

Für die rund 250.000 Beamten in Nordrhein-Westfalen soll der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 2013/2014 für die Angestellten nur begrenzt übertragen werden, wie Medienberichten zufolge gemeldet wird.

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Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst von 5,6 Prozent für die Tarifbeschäftigten soll nach ersten Prognosen für das Land Niedersachsen eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Besonders dann, wenn das Ergebnis auf die Beamten übertragen werden soll.

Im Rhein-Sieg-Kreis sollen die derzeit beschäftigten 474 Beamte künftig ebenso nach Leistung bezahlt werden. Dies wurde nun im Kreistag für den Doppelhaushalt 2013/2014 festgelegt. Insgesamt sollen den Beamten jährlich 300.000 Euro zusätzlich für die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zur Verfügung gestellt werden.

Künftig soll für Beamte, Soldaten und Richter im Bund, die vorzeitig auf eigenen Wunsch hin, pensioniert werden, ein Anspruch auf ein „Altersgeld“ bestehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalition vor, der hier eingesehen werden kann: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712479.pdf

In Thüringen wurde von dessen Finanzminister Dr. Wolfgang Voß eine Streichung der Eigenbehalte in der Beihilfe für die Thüringer Beamten signalisiert. Damit würde er auf die Forderungen des Thüringer Beamtenbundes (tbb), die Ende 2012 vorgetragen worden sind, reagieren.

Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde die Besoldungskompetenz des Bundes auf die Länder übertragen. Somit regeln seit Einführung der Reform die Bundesländer selbst ihre Besoldungsangelegenheiten. Dazu gehören neben Urlaubsansprüchen auch die Beamtenbesoldung mit all ihren Zulagen und Zuschlägen.