Laut des Bundesbesoldungsgesetzes werden Berufssoldaten, Berufssoldatinnen, Soldaten auf Zeit sowie Soldatinnen auf Zeit in Form von Dienstbezügen, Sachbezügen und sonstigen Bezügen besoldet.
Die Besoldungstabellen A, B, C, W und R werden in der Regel anhand des Tarifergebnisses aus dem öffentichen Dienst angepasst. Die nächste Anpassung der Bundesbesoldungstabelle A wird frühestens im April 2018 erwartet. Die Besoldungstabellen für die Länder wurden bereits überwiegend beginnend ab dem 01. Januar 2018 angepasst.
Zu den Dienstbezügen eines Soldaten gehören:
- Grundgehalt
- Familienzuschlag
- Zulagen
- Auslandsdienstbezüge
Die Dienstbezüge sowie sonstige Besoldungen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Besoldungsart | Grundgehalt | Familienzuschlag | Zulagen | Auslandsdienstbezüge | Sonderzahlungen |
Bedingungen in der Besoldung | *gestaffelt nach Besoldungsgruppen und Dienstzeitstufen *Besoldungsstufen abhängig vom Dienstgrad *Steigerung des Grundgehalts durch Erfahrungszeiten | *richtet sich nach Familienverhältnissen und Besoldungsgruppe *Gewährung des Verheiratetenzuschlags und Kinderzuschlags erfolgt in Stufen | *Gewährung von Stellenzuschlag, Amtszuschlag, Erschwerniszuschlag sowie einer Vergütung besonderer zeitlicher Belastung | *Gewährung von: 1. steuerfreien Auslandsdienstbezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz 2. steuerfreien Auslandsverwendungszuschlags bei Teilnahme an besonderen Auslandseinsätzen, besonderen Belastungen= 30 - 110 € / Tag nach Genehmigung der Regierung | *seit 01.07.2009 Bestandteil der Dienstbezüge im Monat *einmalige Sonderzahlung entfällt daraufhin im Dezember |
Besoldungsart | Vermögenswirksame Leistungen | Dienstbekleidung & Ausrüstung | Gesundheitsfürsorge | Unterkunft | Verpflegung |
Bedingungen in der Besoldung | *auf Antrag kann eine vermögenswirksame Leistung 6,65€ pro Monat gewährt werden | *grundsätzlich kostenfrei gestellt *für länger dienende Offiziere und Unteroffiziere gelten Sonderregelungen | *grundsätzlich unentgeltlich *Familienangehörige können Beihilfen beantragen, sofern kein eigener Krankenversicherungsanspruch besteht *Anspruch besteht bei berufstätigen gesetzlich Krankenversicherten | *grundsätzlich frei, wenn als Wohnunterkunft genutzt *bis zur Vollendung des 25.Lj. wohnen Ledige in gemeinschaftlichen Unterkünften | *pro Tag fallen für die gemeinschaftliche Versorgung derzeit 6,99€ pro Tag an |
Siehe auch: