Gemäß dem Bundesverfassungsgericht müssen Beamte in Rheinland-Pfalz sofort die höhere Besoldung erhalten, wenn sie in ein höheres Amt wechseln. Bisher galt die Regelung, dass Beamte, die in ein höheres Amt wechseln, noch bis zu zwei Jahren die niedrigere Besoldung erhalten können, die sie vor der Höhergruppierung hatten.

Nach der Tarifeinigung im Januar gibt es weiterhin Gesprächsbedarf über Gehälter im öffentlichen Dienst bzw. die Beamtenbesoldung. Im öffentlichen Dienst soll es in diesem Jahr 2% mehr Gehalt geben, nächstes Jahr wird es nochmal um 2,35% erhöht.

Gemäß dem Besoldungsreport des DGB existieren weiterhin enorme Unterschiede in der Besoldung zwischen Landesbeamten und Beamten im Bund. Die Differenz der Besoldung in den Besoldungsgruppen A 13 zwischen Ländern und Bund kann bis zu 6.913 Euro pro Jahr betragen. Brandoberamtsräte, Stabsveterinäre oder Oberamtsanwälte im Bund liegen jährlich bei einer Besoldung von aktuell 63.974 Euro brutto. Landesbeamte, wie beispielsweise Beamte in Berlin, erhalten für die gleichen Tätigkeiten 57.061 Euro, Beamte in Sachsen-Anhalt dagegen nur 59.452 Euro. So verhält es sich auch mit anderen Besoldungsgruppen. Auch hier klaffen enorme Unterschiede zwischen Landesbediensteten und Bundesbeamte.

Die Einigung in der Einkommensrunde 2017 für die Beschäftigten der Länder ist erreicht. Die erfolgreichen Verhandlungen seien, so der dbb-Verhandlungsführer, eine gute Balance zwischen materiellen und schwierigen strukturellen Fragen.

Gemäß einem Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes sind Polizeibeamte mit 40 Jahren zu alt, um in Führungspositionen eingruppiert zu werden. In anderen Bereichen liegt die Altersgrenze bei 42 Jahren. Kritik kommt vonseiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die in der Altersbegrenzung eine Diskriminierung sieht: „In den kommenden Jahren geht der Großteil der heutigen Führungskräfte bei der Polizei in Ruhestand.

Beamte der Feuerwehr fordern im Rahmen des Aktionstages des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und weiterer Gewerkschaften die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes in Niedersachsen. Die Sonderzahlung war im Jahr 2005 von der damaligen Landesregierung gestrichen worden. Der Aktionstag gilt als Auftakt für die anstehende Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder im öffentlichen Dienst, welche am 18. Januar 2017 starten wird.

Die SPD hat ein neues Finanzierungsmodell für die Beamtenpensionen vorgeschlagen. Hintergrund sind die steigenden Ausgaben für Pensionäre, die sich in den kommenden Jahren deutlich erhöhen werden.

Die niedersächsischen Beamten bemühen sich um bessere Abschlüsse im Öffentlichen Dienst. Einige der Forderungen waren bereits erfolgreich, zum Beispiel die Erhöhung der Feuerwehrzulage. Die Gespräche über die Forderhöhe dauern aber noch an. Die Ergebnisse sollen erst am 14. Dezember publiziert werden.

Gemäß dem Verwaltungsgericht Berlin ist die Einführung eines zweiten Präsenztages in den Schulferien im Sommer zulässig. Der Wegfall von Arbeitszeitkonten für Berliner Lehrer stellt zudem keine Erhöhung der Arbeitszeit dar.

In Niedersachsen soll die Beamtenbesoldung umgebaut werden. Das geht aus Plänen der Landesregierung hervor. Dabei soll der Familienzuschlag für Verheiratete wegfallen. Dafür soll es dann nur noch einen Familienzuschlag für Kinder, allerdings mit höheren Bedarfssätzen, geben.

Bei vielen Beamten stoßen die Pläne der rot-grünen Regierungsfraktionen auf Widerstand. Auch in der Landespolitik sorgt die Thematik für Wirbel. Im Detail sieht der Vorschlag den Wegfall des Familienzuschlags für verheiratete Beamte vor. Dafür soll dann der Familienzuschlag für Kinder angehoben werden.

Für Beamte, Richter und Soldaten kann eine Zulage zu ungünstigen Zeiten gewährt werden. Ungünstige Zeiten sind in der Regel Dienste an Sonn- und Feiertagen und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr. Jedes Bundesland zahlt seinen Beamten dabei eine andere Stundenvergütung und hat seine eigenen Regeln.