Gemäß dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes müssen Beamte, die mit erheblichen Sehschwächen zu kämpfen haben, eine Beihilfe für Brillengläser erhalten (Az.: 14 B 13.654). Personen, die nicht dem Beamtentum angehören und in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollen keinen Anspruch auf die Übernahme von Brillengläsern haben. Auch Teilfinanzierungen sollen für gesetzlich Versicherte nicht in Frage kommen.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Juli 2015 entschied (BVerwG 2 C 16.14), dürfen in Teilzeit beschäftigte Personen nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zu Dienstleistungen herangezogen werden. Sollte eine Übertragung von Funktionstätigkeiten stattfinden, so muss dabei die Teilzeitquote berücksichtigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so muss zumindest ein entsprechend geringeres Heranziehen zu anderweitigen Tätigkeiten möglich sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen und eine Lehrerin, die an einer öffentlichen Gesamtschule tätig war, haben den Streit um das Tragen eines Kopftuches vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beendet.

Der Innenminister von Brandenburg Karl-Heinz Schröter wies die Annahme ab, dass mit der Einführung von Namensschildern mögliche Übergriffe oder sogar unbegründete Strafanzeigen gegen Polizeibeamte zunehmen könnten. Die Einführung der Namensschilder für die Beamten der Polizei hatte in den letzten zwei Jahren keine solchen Folgen.

Gemäß dem Bayerischen Rundfunk haben etwa 4.700 Polizeibeamte einen Nebenjob. Einige Beamte sind ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig, andere wiederum gegen ein Entgelt.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) möchte mehr Druck auf die hessische Landesregierung ausüben. Es wird gefordert, die im April beschlossene Tarifeinigung für die angestellten Landesbeschäftigten auch auf die Beamten des Landes zu übertragen. Lehrer, die in einem Beamtenverhältnis stehen, werden daher am kommenden Dienstag streiken. Das Kultusministerium in Hessen hat bereits mit dem Disziplinarrecht gedroht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat auf einem eintägigen Forum für den Schichtdienst ihre neuen Forderungen für Polizeibeamte bekannt gegeben. Demnach sollen Polizeibeamte nicht länger als 8 Stunden pro Tag im Dienst sein. Die Arbeitszeit pro Woche soll von 41 auf 35 Stunden reduziert werden. Des Weiteren sollen Beamte, die bereits 20 Jahre im Dienst sind, aus dem Schichtdienst vorübergehend entfernt werden, um sich somit für die Gesundheit eine Auszeit zu gönnen. Die Entfernung aus dem Schichtdienst nach 20 Arbeitsjahren soll als rechtlicher Anspruch durchgesetzt werden.

Die Beamtengehälter 2024 und 2025 für den Bund steigen gegenüber 2023. Je höher dabei die Besoldungsgruppe und Besoldungsstufe ist, desto höher fällt auch der Anstieg der Beamtengehälter aus. Grund dafür ist die Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst.

Ein neues Gesetz sieht vor, dass Beamte und Richter künftig länger arbeiten müssen. Statt mit 65 erhalten sie jetzt ihre Pension erst mit 67 Jahren. Das beschloss der Landtag in Mainz. Der von Rot-Grün befürwortete Gesetzentwurf sieht eine stufenweise Erhöhung des Pensionsalters vor. Immerhin 70 000 Beamte und Richter sind betroffen.

Nach den Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen sind rund 50 Prozent der Personen, die eine private Krankenversicherung beanspruchen, Staatsdiener. Beamte und Beamtenanwärter können in der PKV gut aufgehoben sein, denn diese enthält alle Leistungen einer Vollversicherung, kann aber durch den Anspruch auf Beihilfe weniger kosten.

Schon jetzt im Jahr 2015 fehlt dem öffentlichen Dienst Personal. In 10 Jahren werden etwa 20 Prozent der momentan beschäftigten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Pension und in Rente gehen. Dies bedeutet, dass dem öffentlichen Dienst ein enormer Personalmangel bevorsteht, sofern keine neuen Beschäftigten eingestellt werden.