Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist eines der 5 höchsten Gerichte in Deutschland. Es hat seinen Sitz seit der feierlichen Einweihung am 12. September 2002 im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Beamte wurden noch vor wenigen Jahren anhand ihres Alters besoldet. Somit wurden allzu oft jüngere Beamte schlechter vergütet als ältere. Nach einem daraufhin stützenden Gerichtsurteil darf sich die Besoldung nicht mehr an das Alter orientieren, sondern nach den Fähigkeiten und der Erfahrung.

Laufzeit des Tarifergebnisses: bis zum 31. Dezember 2014

Erhöhung des Entgelts: in 2 Stufen am 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent und zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent.

Seit Sommer 2014 erhalten Frauen, die Kinder vor dem Jahr 1992 zur Welt gebracht haben, eine Mütterrente. Dies ist eine Rente, die als eine Art Erziehungsleistung gilt. Damit sollen Frauen, die wegen der Kindererziehung aus dem Berufsleben ausscheiden mussten, einen Ausgleich erhalten. Die Mütterrente hat jedoch einen Haken: Bisher werden Beamtinnen außen vorgelassen. Für sie gilt die Mütterrente bisher nicht. Klaus Dauderstädt, der Chef des Deutschen Beamtenbundes (dbb) betont unentwegt, dass eine Übertragung der Mütterrente auch auf Beamtinnen, die pensioniert sind, eine "Frage der Gerechtigkeit" ist.

Gemäß Medienberichten zufolge, fordert der Deutsche Beamtenbund nun einen Notfallknopf am Schreibtisch von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Der Grund dafür sei die gestiegene Anzahl an Attacken auf Beamte.  Die Gewalt gegen Beamte nimmt zu, wie Dauderstädt, Vorstand beim Beamtenbund, mitteilte. Dabei spiele es keine Rolle, in welchem Ort der Beamte beschäftigt ist. Die Gewalt sei nicht überwiegend in Großstädten angesiedelt. Auch in ländlichen Gebieten ist eine Gewalt gegen Beamte erkennbar.

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) will gegen „fragwürdige Werbetricks“ gerichtlich vorgehen. Als fragwürdigen Werbetricks bezeichnet der Verband Werbeanzeigen wie beispielsweise „PKV ab 59 Euro“, was nicht der Wahrheit entspreche, wie der Verbandsdirektor Volker Leienbach mitteilte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied kürzlich in seinem Urteil, dass die derzeitige Übergangsregelung im Besoldungsrecht nicht gegen das EU-Recht verstößt. Die Beamtenbesoldung bemisst sich aktuell mitunter an der Berufserfahrung, statt wie früher an das Alter des Beamten. Somit sei die Regelung rechtens. Forderungen von Beamten, die einen Ausgleich zwischen der tatsächlichen und der maximalen Besoldung ihrer Besoldungsgruppe forderten, wurden abgelehnt. Eine rückwirkende Besoldungsanhebung bzw. ein rückwirkender Besoldungsausgleich liegt im Ermessen des Dienstherrn und sei nicht verpflichtend, wie das Gericht entschied.

Die neue Arbeitszeitverordnung für Gymnasiallehrer soll nicht rechtens sein. Gymnasiallehrer müssen ab dem neuen Schuljahr eine Wochenstunde mehr unterrichten. Der Philologenverband in Niedersachsen kündigte an, eine Normenkontrollklage gegen die neue Verordnung einzureichen.

Gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. April 2014 (36 K 394.12) darf eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nicht bei einer vorherigen oder künftigen Geschlechtsumwandlung verweigert werden. Anhaltspunkte für eine spätere Dienstunfähigkeit müssen sich nicht aus der Geschlechtsumwandlung ergeben. Demzufolge muss aus einer Geschlechtsumwandlung nicht unweigerlich eine spätere Dienstunfähigkeit folgen.

Das neue Rentenpaket für Arbeitnehmer wird am 01. Juli 2014 in Kraft treten. Dieses beinhaltet unter anderem Erhöhungen der Rente für Mütter. Etwa 9,5 Millionen Mütter werden Prognosen zufolge mehr Geld erhalten.

Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am 09. Mai 2014 in seinem Urteil (Az: 12 K 998/13) entschieden hat, gehört ein Ohnmachtsanfall, welcher sich während eines Dienstgesprächs ereignet, nicht in die Kategorie der Dienstunfälle. Demnach muss auch kein Unfallruhegeld seitens des Dienstherrn an den Beamten gezahlt werden.