Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) will gegen „fragwürdige Werbetricks“ gerichtlich vorgehen. Als fragwürdigen Werbetricks bezeichnet der Verband Werbeanzeigen wie beispielsweise „PKV ab 59 Euro“, was nicht der Wahrheit entspreche, wie der Verbandsdirektor Volker Leienbach mitteilte.

Zudem teilte Leienbach mit, dass die Methoden der Werbung „insbesondere im Internet um sich greifen und den Ruf der PKV schädigen. Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend. Sie verstoßen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.“

Bestimmte Merkmale werden bewusst verschwiegen

Auch das Verschweigen bestimmter Merkmale bei Tarifen sei wettbewerbswidrig. Oftmals wird das Fehlen typischer Leistungen, die in der Regel in den entsprechenden Tarif mit enthalten sind, verschwiegen. Daher hatten alle diejenigen eine Abmahnung samt Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erhalten, die eine wettbewerbswidrige Werbeanzeige geschaltet hatten. Sollte die Abmahnung nicht fruchten, so drohen den Urhebern der irreführenden Werbung hohe Bußgelder.

Kein üblicher Schutzumfang bei Lockangeboten

Wie aus dem Ergebnis der Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen zu entnehmen ist, konnte bei keiner privaten Krankenversicherung, die sehr günstig in der Werbung angeboten wurde, der übliche Schutzumfang ausgemacht werden. Die sehr niedrigen Beiträge seien in vielen Fällen an bestimmten Voraussetzungen gekoppelt. Zudem können nur sehr wenige Personen auf diese Angebote zugreifen. Meistens handelt es sich um Angebote für Studenten, Meisterschüler und Beamtenanwärter. Derartig günstige Tarife sind häufig ohne Alterungsrückstellungen berechnet worden, da sie lediglich nur in dem Zeitraum der Lehrjahre gelten. Dadurch können diese Tarife nicht als private Krankenvollversicherungen durchgehen.

Statt Versicherungsangebot kam Zeitungsabo

Gemäß den Aussagen des PKV-Verbandsdirektors handelt es sich bei den geschalteten Werbeanzeigen lediglich um wettbewerbswidrige Anzeigen, die kaum real zu sein scheinen. Oftmals führen diese Anzeigen zu Internet-Fragebögen, wo die ausgefüllten Daten anderweitig vermarktet werden, jedoch nicht als Kalkulation für ein Versicherungsangebot dienen. Wie die Tests von Journalisten des Verbraucherschutzes beweisen, hatte kein einziger ausgefüllter Fragebogen letzten Endes zu einem Angebot geführt. Den Journalisten wurden keine Versicherungsangebote zugeschickt, sondern erhielten stattdessen zum Beispiel ein Zeitschriften-Abonnement, was angeblich ausversehen bestellt wurde.

Quelle: procontra-online.de