Die neue Arbeitszeitverordnung für Gymnasiallehrer soll nicht rechtens sein. Gymnasiallehrer müssen ab dem neuen Schuljahr eine Wochenstunde mehr unterrichten. Der Philologenverband in Niedersachsen kündigte an, eine Normenkontrollklage gegen die neue Verordnung einzureichen.

Wie der Verbandsvorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz, mitteilte, sei die neue Verordnung der Arbeitszeit nicht rechtens. Verfassungsrechtler Ulrich Battis erstellte ein Gutachten, in dem er zu dem Schluss kam, dass die neue Arbeitszeitverordnung für Gymnasiallehrer, so wie sie jetzt ausgearbeitet ist, gegen das Grundgesetz verstößt.

Der Dienstherr dürfe seinen Gestaltungsspielraum, den er bei der Bemessung der Arbeitszeit hat, nicht missbrauchen. Mit der neuen Verordnung würde die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamten aber verletzt werden. „Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes“, teilte der Verfassungsrechtler mit. Zudem sei nicht erkenntlich, weshalb die Lehrer eine Stunde mehr in der Woche arbeiten sollen.

Quelle: haufe.de