Beihilfe wird in Hessen nach § 92 HBG bei Krankheit, Geburt, Tod, Gesundheitsvorsorge, Krankheitsfrüherkennung, Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisationen, sofern diese rechtens sind, gewährt. In Anspruch nehmen können Beihilfeleistungen Beamte und Versorgungsempfänger.

Beihilfeanträge und Briefe

(gilt nicht für Beihilfeberechtigte des Bundes nach dem G131):

Regierungspräsidium Kassel

Dezernat Beihilfen/Hünfeld

36086 Hünfeld

Pakete und Kuriersendungen

Regierungspräsidium Kassel

Dezernat Beihilfen/Hünfeld

Niedertor 13, 36088 Hünfeld

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