| Beihilfestellen des Landes Hessen |
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Beihilfe nach § 92 HBGBeihilfe wird in Hessen nach § 92 HBG bei Krankheit, Geburt, Tod, Gesundheitsvorsorge, Krankheitsfrüherkennung, Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisationen, sofern diese rechtens sind, gewährt. In Anspruch nehmen können Beihilfeleistungen Beamte und Versorgungsempfänger. Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und Briefe an folgende Adresse |
| (Aktualisiert am Mittwoch, 11. Januar 2012 um 13:55) |




