Anwärterbezüge - Dienstbezüge für Anwärter
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Anwärter im öffentlichen Dienst sind Beamte auf Widerruf. Personen die in einem Beamten- Ausbildungsverhältnis befinden.
Zu den Anwärterbezüge gehören der Anwärtergrundbetrag sowie Anwärtersonderzuschlägen, Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen.

Anwärtersonderzuschläge können gewährt werden, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern besteht und sollen 70 v.H. des Anwärtergrundbetrages nicht übersteigen; sie dürfen aber höchstens 100 v.H. des Anwärtergrundbetrages betragen (§ 63 BBesG).

Rechtsreferendare erhalten keine Anwärterbezüge. Diese stehen während ihrer Ausbildung in keinem Beamtenverhältnis (auf Widerruf). Rechtlichen Aspekten des Referendariats (pdf 43 KB)

Anwärterbezüge wurden seit 1990 um ca. 35 und 51 Prozent abgesenkt.
Somit liegen sie heute zwischen des Bezüge des Eingangsamtes.

Hier die wichtigsten Informationen für Anwärter: Monatliche Anwärterbezüge

Anwärterbezüge für Anwärterinnen und Anwärter Bund und Länder Anwärterbezüge


Eingangsamt

Grundbetrag Ost brutto

A2 – A4

794,00 Euro

A5 – A8

912,00 Euro

A9 - A11

964,00 Euro

A12

1.101,00 Euro

A13 oder R1

1.066,00 Euro

(Stand: 7.10.2011)

(Aktualisiert am Mittwoch, 11. Januar 2012 um 13:49)
 
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