Das Fachkräftegewinnungsgesetz, welches am 22. März 2012 in Kraft getreten ist, zielt auf den Erhalt der Konkurrenzfähigkeit des Bundes bei der Gewinnung von Nachwuchs hinsichtlich dem Wettbewerb mit anderen Dienstherrn in der freien Wirtschaft ab. Schwerpunktmäßig enthält das Fachkräftegewinnungsgesetz besoldungsrechtliche Maßnahmen, die sich auf neue sowie auch auf bestehende Dienstverhältnisse von Beamten auswirken.

Änderungen und Verbesserungen

Für einige Verbesserungen, beispielsweise für die Anerkennung von vordienstlichen Betreuungszeiten von Kindern, können Beamte einen Antrag stellen.

Weiterhin gibt es mitunter folgende Änderungen für Beamte:

  • Ein Personalgewinnungszuschlag wird eingeführt, der auf die Fachkräftegewinnung insofern abzielt, dass dieser ein finanzieller Anreiz darstellen soll.
  • Eine Ausgleichszulage bei einer Versetzung in den Bundesdienst soll eine etwaige differenzierte Besoldung ausgleichen und somit die Versetzung für den Beamten finanziell erleichtern.
  • Das Eingangsamt für IT-Spezialisten im gehobenen Dienst wird auf die Besoldungsgruppe A 10 verbessert.
  • Für Ärzte innerhalb der Bundeswehr wird die Vergütung hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes verbessert.

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