Gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurden Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes beschlossen. Folgende Änderungen treten ein:

Neufassung § 6a Absatz 3: Zuschlagsberechnung

Die Zuschlagsberechnung nach Absatz 2 wird geändert. Für die Berechnung sind einzubeziehen:

  1. das Grundgehalt
  2. der Familienzuschlag
  3. Amts- und Stellenzulagen
  4. Überleitungs- und Ausgleichszulagen
  5. Zuschüsse und Leistungsbezüge für Professoren, hauptamtliche Leiter an Hochschulen, Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

Änderung § 72 Übergangsregelungen zu §§ 6, 43 43b und 44

Absatz 1 wird neu gefasst. Darin heißt es: Sollte sich der Beamte, Richter oder Soldat bereits vor dem 31. Dezember 2019 in einer Teilzeitbeschäftigung nach § 9 der Arbeitszeitverordnung, nach § 9 der Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung oder in einer Altersteilzeit im Rahmen des Blockmodells befunden haben und fand bereits am 1. Januar 2020 eine Freistellungsphase Anwendung, so ist § 6 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Dabei bleiben Stellenzulagen im Sinne von § 6 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 unberücksichtigt, wenn diese ab dem 1. Januar 2020 erstmals gewährt werden. Sollte sich der Beamte Richter oder Soldat am 01. Januar 2020 noch im aktiven Dienst der vorher genannten Teilzeitmodelle befunden haben, so hat dieser Anspruch auf Bezüge im Zeitraum von Beginn des Teilzeitmodells bis zum 31. Dezember 2019.

Änderung Besoldungsgruppe A 3

Die Besoldungsgruppe A 3 wird unter anderem wie folgt geändert:

  • H a u p t a m t s g e h i l f e
  • O b e r a u f s e h e r1
  • O b e r s c h a f f n e r1
  • O b e r w a c h t m e i s t e r1,2

Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose

  • Gefreiter3

Erklärung:

1Zahlung einer Amtszulage nach Anlage IX.

2Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage gemäß Anlage IX. Ein Anspruch auf eine Amtszulage gemäß Fußnote besteht neben der Amtszulage nach Fußnote nicht.

3 Zahlung einer Amtszulage nach Anlage IX.

Umbenennung von Berufsgruppen der Besoldungsgruppe B 3

In der Besoldungsgruppe B 3 wird die Berufsbezeichnung Abteilungspräsident beim Bundesversicherungsamt zu Abteilungspräsident beim Bundesamt für Soziale Sicherung umbenannt.


Weitere Informationen zum Thema Bundesbesoldungsgesetz

» Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 01.10.2020

» Übersicht News für Bundesbeamte