Gemäß dem Verwaltungsgericht Schleswig ist die Besoldung mit dem integrierten Weihnachtsgeld für die Besoldungsgruppe A 7 verfassungswidrig. Nun muss das Land die Besoldung aufstocken, vorausgesetzt das Bundesverfassungsgericht kann den komplizierteren Berechnungen des Verwaltungsgerichts folgen. Insgesamt wurden acht Musterklagen von Landesbeamten in Schleswig verhandelt, von denen sechs abgewiesen und ein Verfahren ausgesetzt wurde.

Abstand zur Grundsicherung zu gering

Das Verwaltungsgericht Schleswig befand, dass der Abstand zur Grundsicherung vor allem bei alleinverdienenden Beamten mit Kindern zu niedrig ist. Im Jahr 2007 wurde die Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen ab A 11 gestrichen. Alle niedrigeren Besoldungsgruppen erhielten ab dato ein geringeres Weihnachtsgeld, welches monatlich in die Besoldung integriert wurde. Gegen die geringe Sonderzahlung legten mehrere Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 16 Klage ein.

Unteralimentation liegt vor

Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied zugunsten einer Justizobersekretärin, die in A 7 eingruppiert ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass eine verfassungswidrige Unteralimentation bei der Beamtin vorliegt. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 12 A 69/18 wurde deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle weitergeleitet.

Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für alle gefordert

Die Gewerkschaften sowie die Opposition im Landtag fordern die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung für alle Beamten. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kündigte an, unabhängig vom Urteil des Verwaltungsgerichts, das Weihnachtsgeld 2019 bei der Überarbeitung des Besoldungsgesetzes zu berücksichtigen.

Quellen: Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2018 Aktenzeichen: 12 A 68/18, 12 A 11/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18, 12 A