Bis zu 1800 Klagen von Landesbediensteten hat die Regierung in Kiel zu erwarten. Geht dies positiv aus, muss die Grünen-Finanzministerin Monika Heinold die Gehälter der Betroffenen rückwirkend um etwa neun Millionen Euro anheben.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Beamte nicht nach dem Lebensalter bezahlt werden. Maßgebend ist hier die ausgeübte Tätigkeit. Aus diesem Grund wurde zum 1. März 2012 das Landesbeamtengesetz geändert worden. Nun sind die Gewerkschaften der Meinung, dass nach diesem Urteil eine Rückwirkung bis in das Jahr 2009 besteht. Demnach können Beamten Einspruch gegen die Besoldungsbescheide einlegen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht korrekt eingruppiert waren.
Auf Empfehlung der Gewerkschaften taten genau dies rund 1800 Landesbedienstete und fordern etwa 5000 Euro mehr an Lohn. Zeitgleich wird eine Musterklage beim Verwaltungsgericht durch die Gewerkschaft GdP unterstützt. Nach eigenen Angaben verständigen sich die Gewerkschaften mit dem Finanzverwaltungsamt darauf, dass sämtliche Widersprüche bis zur Gerichtsentscheidung ruhen sollen, um eine Klagewelle auszuschließen.
Doch in dieser Woche kam eine überraschende Kehrtwende: So wurden die Widersprüche auf Weisung des Finanzministeriums vom Finanzverwaltungsamt zurückgewiesen. Zudem wurde auf den Klageweg hingewiesen.
Gewerkschafter vermuten jetzt hinter dieser Kehrwende, dass das Finanzministerium hoffe, dass wegen der Gerichtskosten die Beamten von einer Klage zurückweichen. Sind die Beamten allerdings vor Gericht erfolgreich, muss das Land sämtliche Kosten zahlen.
In der kommenden Woche will die FDP-Landtagsfraktion diesen Konflikt im Finanzausschuss des Landtags ansprechen. Finanzministerin Heinold ließ dies bereits über einen Sprecher offiziell bestätigen. Mit jedem Monat wächst das Risiko für das Land in Millionenhöhe. Nach Ansicht des Finanzministeriums sei die Besoldung nach Erfahrungsstufen in Schleswig-Holstein europarechtskonform. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss das Beamtenrecht auch entsprechend angepasst werden.
Quelle: shz.de