Einen neuen Gesetzesentwurf zur Bundesbesoldungs- und -Versorgungsanpassung 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) an die wirtschaftliche Entwicklung wurde von der Bundesregierung vorgelegt. Demnach sollen Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfänger und -empfängerinnen, Soldaten und Soldatinnen sowie Richter und Richterinnen bezüglich ihres Einkommens in regelmäßigen Abständen an den Wirtschafts- und Finanzmarkt angepasst werden.

Dabei sollen die Bezüge im Bund nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG) und § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes und unter Berücksichtigung des Tarifvertrages vom 27. Februar 2010 in drei Stufen in den Jahren 2010 und 2011 angepasst werden.

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis


    * um 1,2 Prozent ab 1. Januar 2010,
    * um 0,6 Prozent ab 1. Januar 2011,
    * um 0,3 Prozent ab 1. August 2011.

Somit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, 0,6 Prozent zum 1. Januar 2011 sowie nochmals um 0,3 Prozent zum 1. August 2011 erhöht. Empfänger und Empfängerinnen von Dienstbezügen erhalten eine Einmalzahlung von 240 Euro, Bundesanwärter hingegen 50 Euro für das Jahr 2011. Die Bezüge der Bundesanwärter werden ebenfalls wie die Dienstbezüge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst linear und zeitgleich an den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Grundlage für die Besoldungsanpassungen ist das Ergebnis des Tarifvertrages vom 27. Februar 2010.