Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ca. 70 Beamtinnen und Beamte der Kommunen und Länder aufgrund ihres Alters eine zu niedrige Besoldung erhalten haben. Die seit Juni 2013 geltende, momentane Regelung der Beamtenbesoldung wurde nicht beanstandet, denn sie beruht auf den Erfahrungsstufen der Staatsdiener.

Geld nach Lebensalter = Diskriminierung?

Beamtinnen und Beamte aus NRW erhalten eine Entschädigung von jeweils 100 Euro. Der Grund: Ihre Besoldung verstieß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Das entschied das Verwaltungsgericht in Münster. Die Besoldung der Staatsdiener habe sich nämlich noch nach dem bis zum 31. Mai 2013 in Nordrhein-Westfalen geltenden Bundesbesoldungsgesetz gerichtet. Nach diesem spielt das Lebensalter die bestimmende Rolle bei der Besoldung. Dieses System verstößt aber gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie und somit gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Beamte in Städten erhalten mehr Geld

In allen genannten 70 Fällen sei ein Verstoß gegen die Altersdiskriminierung zu verzeichnen gewesen. Deswegen seien Entschädigungsansprüche von monatlich 100 Euro angemessen, so das Gericht. Die Zahlungsansprüche richten sich in diesem Fall nicht gegen die Städte, sondern gegen den Gesetzgeber. Dieser, das Land Nordrhein-Westfalen, wurde zu einem Schadensersatzanspruch verurteilt. Denn das Land habe nicht nur als Dienstherr gegen die Benachteiligung aufgrund des Alters verstoßen. Es sei auch als Gesetzgeber für den Fortbestand der Gesetzeslage zuständig, die bis 31. Mai 2013 gegen die Antidiskriminierungsgesetzlinie verstieß.

Erfahrungsstufen widersprechen nicht der Altersdiskriminierung

Seit dem 1. Juni 2013 richten sich die Besoldungsstufen nach Erfahrungsstufen. Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche gegen dieses System wurden bisher abgelehnt, da es nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Wer möchte, kann gegen diese Urteile dennoch klagen, muss aber die Verfahrenswege und Fristen einhalten.