Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass rund 2.300 Feuerwehrmänner in Hamburg bis zu 15.000 Euro Sonderzahlung erhalten könnten, sofern sie zwischen den Jahren 2001 und 2005 Überstunden geleistet haben, die nicht vergütet worden waren. Mehr als 700 Beamte der Feuerwehr hatten Klage beim zuständigen Gericht eingelegt und nun Recht bekommen.

Die Beamten hatten dahingegen geklagt, dass die geleisteten Überstunden nicht vergütet wurden. Im Genaueren geht es um den Zeitraum zwischen Februar 2001 und August 2005. Auch Beamte, die nicht geklagt hatten, sollen entschädigt werden. Dies entschied nun Innensenator Michael Neumann (SPD). Insgesamt hatte der Streit 11 Jahre gedauert. Die benötigten prognostizierten 20 Millionen Euro sollen von der Finanzbehörde vollständig zur Verfügung gestellt werden.

Etwaige Sparmaßnahmen zur Finanzierung soll es nicht geben. Die Leitung der Feuerwehr muss jetzt alle Ansprüche der Beamten kalkulieren. Dazu müssen die Vergütungen aller Zeiten der Anwesenheit und der Abwesenheit, die mehr als sechs Wochen bestanden hat, überprüft werden. Anschließend wird die Sonderzahlung des jeweiligen Beamten festgelegt. Gemäß dem Verwaltungsgericht können somit jedem Beamten bis zu 15.000 Euro an Sonderzahlung zustehen. Dies wäre dann der Fall, wenn der Beamte zwischen 2001 und 2005 ohne Fehltage im Dienst war.

Die 15.000 Euro würden als lohnsteuerpflichtige Entschädigung gezahlt werden. Der Chef der Feuerwehr Hamburgs, Klaus Maurer, reagierte ebenfalls erleichtert über den Beschluss des Gerichts: „Die Feuerwehr ist sehr froh, dass es nach Abschluss des Verfahrens nun zu einem Ausgleich der Zuvielarbeit kommen wird.

Es ist besonders hervorzuheben, dass nach Entschluss der Behördenleitung im Sinne größtmöglicher Gerechtigkeit alle Kolleginnen und Kollegen einen Ausgleich erhalten.“ Beamte, die Klage eingelegt hatten, sollen jedoch zuerst ihr Geld erhalten. Anschließend werden diejenigen Ansprüche der Beamten bearbeitet, die keine Klage eingelegt hatten.

Quelle: abendblatt.de