| Baden-Württemberg Sonderzahlung |
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| Besoldung - Baden-Württemberg | |
Im Bundesland Baden-Württemberg wird die Sonderzahlung in Höhe von 4,17% in die monatlichen Dienstbezüge integriert. Diese Zahl entspricht ungefähr 50% eines Monatsbezuges. Für Versorgungsempfänger wird die Integration in Höhe von 2,5% gezahlt, das entspricht ungefähr 30% einer monatlichen Zahlung. Beamte ab der Besoldungsgruppe A12, die einen erstmaligen Anspruch auf Sonderzahlungen nach dem 31.12.2004 haben, erhalten zunächst drei Jahre keine Sonderzahlung.
Siehe auch:
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| (Aktualisiert am Sonntag, 10. Oktober 2010 um 22:14) |




