| Die Besoldung für Bundesbeamte |
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| Besoldung - Bundesbeamte | |
Soldaten, Bundesrichter und Bundesbeamten werden nach den Bundesbesoldungsordnungen oder den vergleichbar aufgebauten Landesbesoldungsordnungen vergütet. Seit Mitte 2007 zählen dazu auch die Landesbeamten und Landesrichter. Bundesbesoldungsordnungen, bzw. Landesbesoldungsordnungen sind wie folgt gegliedert: A umfasst die Beamtinnen und Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes, Soldaten bis einschließlich des Dienstgrades des Oberst, sowie kommunale Wahlbeamte in kleineren Gemeinden. B umfasst die besonderen Ämter des höheren Dienstes, wie zum Beispiel Leiter von größeren Behörden, Abteilungsleiter in Ministerien, große Mittel- und Oberbehörden, Generale und Oberste in herausgehobener Stellung und kommunale Wahlbeamte. R umfasst Richter und Staatsanwälte W umfasst Hochschullehrer, einschließlich der Hochschulleiter, (neu ist hier: W ersetzt seit dem Jahr 2005 die frühere Besoldungsordnung C) Auslaufende und abgeschaffte Besoldungsordnungen:
Besoldungstabellen gültig ab 1. Juli 2009 (Neuverbeamtung)
Besoldungstabellen gültig ab 1. Juli 2009 (Überleitungstabelle)
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| (Aktualisiert am Sonntag, 10. Oktober 2010 um 22:09) |




