Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin teilt mit, dass die Altersgrenze für Pensionäre ab 2024 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Bereits im letzten Koalitionsvertrag wurde die stufenweise Anhebung der Altersgrenze beschlossen, wurde aber bis jetzt nicht vollständig umgesetzt. Das soll sich nun ändern. Die Finanzverwaltung arbeitet bereits an einem Referentenentwurf. Am 1. Januar 2023 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Einjährige Übergangsfrist geplant

Ab 1. Januar 2024 soll das Pensionseintrittsalter schrittweise ab dem Jahrgang 1959 erhöht werden. Vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wird es jedoch eine Übergangsfrist geben, die verfassungsrechtlich begründet ist. 

So wird das Pensionseintrittsalter erhöht

Ab 1. Januar 2023 wird die Altersgrenze für Pensionäre um drei Monate pro Jahr erhöht. Die Angleichung wird insgesamt acht Jahre dauern und 2031 beendet sein. 

Neuregelungen auch für Polizei und Justiz

Auch für Polizeibeamte, Vollzugsbeamte, Streifenpolizisten, Feuerwehr- und Justizbeamte wird es Neuregelungen geben. Aktuell laufen Beratungen mit Gewerkschaften und den betreffenden Verwaltungen. Bisher gingen beispielsweise Vollzugsbeamte im mittleren Dienst mit 61 Jahren, im gehobenen Dienst mit 62 Jahren und im ehemaligen höheren Dienst mit 63 Jahren in Pension. 

Berlin ist Nachzügler

Berlin ist das einzige Bundesland, das die Altersgrenzen für seine Beamten noch nicht erhöht hat, obwohl dies bereits im Koalitionsvertrag von 2016 verankert war. Alle anderen Bundesländer hatten bereits das Pensionseintrittsalter angepasst. Im Vertrag vereinbart wurde, dass die Erhöhung der Altersgrenze dann durchgeführt werden würde, wenn die Besoldungsanpassung an den Durchschnitt der Besoldung der anderen Bundesländer vollzogen ist. Dieses Ziel wurde 2021 erreicht.

Polizeigewerkschaft sieht höhere Altersgrenze kritisch

Kritik kommt von der Deutschen Polizeigewerkschaft, die mit der Anhebung der Altersgrenze eine Gefahr für die Polizisten sieht. Schon jetzt seien Polizisten vielerorts am Limit. Wenn dann auch noch die Altersgrenze erhöht werden würde, könnte die Krankheitsrate von Polizeibeamten steigen, denn ein längerer Dienst bedeutet auch gleichzeitig eine höhere und längere Belastung für Polizisten.