ELENA ist ein elektronisches Verfahren zur Speicherung und Sicherung von diversen Daten von Arbeitnehmern und steht als Abkürzung für „Elektronischer Entgeltnachweis“. Die jährliche erschienene farbliche Papierform des Entgeltnachweises wurde eingestellt und soll durch ELENA endgültig am 1.1.2012 ersetzt werden. Seit Anfang 2010 werden personenbezogene sowie arbeitsrechtliche Daten von Arbeitnehmern mittels ELENA gespeichert und monatlich an die zentrale Speicherstelle des Staates in Würzburg übertragen. Dort werden sie verschlüsselt und verwaltet. Hier das Video


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Was wird erfasst?

Es wird unter anderem in der Verwaltungsstelle auch darüber entschieden, wer welche Auskunft und welche Daten über welchen Bürger erhält. So kann die Agentur für Arbeit Daten von Leistungsempfängern abrufen und zur Ermittlung von Bedarfsleistungen einsetzen. Dieses Verfahren würde den Prozess der Antragsbearbeitung deutlich beschleunigen. Ebenso sind Wohngeldstellen und Elterngeldstellen dazu berechtigt Daten von Leistungsempfängern abzurufen und zu Zwecken der Leistungsermittlung zu nutzen. Zu den in der Datenbank der Regierung aufgenommenen Daten gehören neben Fehlzeiten, Urlaubstagen, Abmahnungen, Kündigungen auch Lohn-und Gehaltsbezüge, Arbeitszeiten sowie Arten von Arbeitsverhältnissen.

Neben dem Staat soll ELENA auch hauptsächlich in Ämtern eingesetzt werden, welche Sozialleistungen bearbeiten und ausgeben. Betroffen sind somit nicht nur Arbeitnehmer wie Beamte, Arbeiter, Angestellte, Soldaten und Richter, sondern auch Arbeitssuchende und Auszubildende. Somit wird fast jeder Bürger in der Bundesrepublik durch ELENA erfasst. Dies kann unter Umständen sich nachteilig für bestimmte Personen auswirken, wenn ein Arbeitgeber in die gesammelten Daten Einblick erhält. So kann beispielsweise ein Bewerber, der mitunter in früheren Arbeitsverhältnissen stand und öfters gefehlt hatte, eine mögliche Arbeitsstelle an seinen Mitbewerbern verlieren. 

Datenschützer warnen massiv vor ELENA

Datenschützer warnen massiv vor ELENA und die damit verbundene Speicherung von persönlichen Daten wie Arbeits-, Krankheits-, Urlaubs- sowie Fehltage. Solch eine Speicherung wäre in Augen der Datenschützer ein Eingriff in die persönliche Sphäre eines jeden Bürgers und verletze damit auch das Grundgesetz. Eine inkorrekte Verarbeitung sowie ein Missbrauch der Daten würden katastrophale Auswirkungen haben. Aufgrund dessen haben sie eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mit ihrer Kritik an ELENA sind sie jedoch nicht allein. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist neben zahlreichen weiteren Kritikern ebenfalls nicht von ELENA überzeugt.

Ab 2012 können zudem Anträge auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Elterngeld nur noch mittels einer Signaturkarte beantragt werden. Diese Karte ist mit einer elektronischen Unterschrift des Eigentümers ausgestattet und muss käuflich erworben werden. Diese Unterschrift besteht jedoch nicht aus dem bürgerlichen Namen des Eigentümers, sondern lediglich nur aus einem bestimmten Code. Somit soll ein Missbrauch der Daten beispielsweise durch Verlust verhindert werden.

Fazit:

Es ist nicht alles Gold was glänzt. Kritiker warnen vor einem Datenskandal katastrophalen Ausmaßes. Weiterhin befürchten sie wegen der enormen Sammlung von Daten eine baldige Einbindung von Polizei und Finanzämter in das ELENA-System.
Trotz aller Kritik und massiver Warnungen von Datenschützern haben Verbraucher keine andere Wahl als sich dem ELENA-Verfahren zu beugen.

 

Quelle: www.das-elena-verfahren.de