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Beamtenbesoldung vor Reform: 3000 Euro mehr Grundgehalt künftig möglich

Die geplante Anpassung der Beamtenbesoldung hat eine erneute öffentliche Debatte ausgelöst, insbesondere vor dem Hintergrund der damit verbundenen Belastungen für den Staatshaushalt. Kritische Stimmen aus der Wirtschaft bewerten die vorgesehenen Maßnahmen teils als unverhältnismäßig.

Die Diskussion über die angemessene Vergütung von Beamtinnen und Beamten, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor einigen Monaten erneut angestoßen hat, knüpft an eine langjährige rechtliche und politische Auseinandersetzung an. Im November fällte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein grundlegendes Urteil, wonach die Besoldung der Berliner Beamtenschaft nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen einer amtsangemessenen Alimentation entsprach. Diese Entscheidung dürfte weitreichende Konsequenzen haben und voraussichtlich eine bundesweite Anpassung der Beamtenbesoldung nach sich ziehen.

Beamtenbesoldung ist wesentlich zu niedrig

Das Gericht stellte fest, dass die Berliner Besoldungsregelungen in den Jahren 2008 bis 2020 – insbesondere in den letzten fünf Jahren dieses Zeitraums – verfassungswidrig zu niedrig ausgefallen seien. In Reaktion auf das Urteil kündigte Bundesinnenminister Dobrindt Mitte Januar einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung einer Reform an, die innerhalb weniger Wochen erfolgen solle. Ziel sei es, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zügig umzusetzen. Dobrindt betonte in diesem Zusammenhang, dass es sich bei der Beamtenbesoldung nicht primär um eine fiskalische Frage handele, sondern um die Erfüllung eines rechtlich garantierten Anspruchs auf eine leistungsgerechte und amtsangemessene Vergütung.

Neuausrichtung der Berechnungsgrundlage für die Mindestbesoldung

Kern der geplanten Reform ist eine Neuausrichtung der Berechnungsgrundlage für die Mindestbesoldung. Künftig soll diese sich an mindestens 80 Prozent des Median-Einkommens orientieren, während bislang ein Abstand von lediglich 15 Prozent zum Bürgergeld als ausreichend galt. Das Bundesverfassungsgericht begründete diese Maßgabe mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, dass Beamte ihren Lebensunterhalt ohne existenzielle Sorgen bestreiten können müssen und nicht in prekären Einkommensverhältnissen stehen dürfen.

Mehr als 3000 Euro mehr Besoldung für Beamte erwartet

Konkrete Zahlen zur Höhe der künftigen Besoldung liegen derzeit noch nicht vor, da die relevanten Daten zum Median-Einkommen für das Jahr 2025 fehlen. Prognosen auf Basis bestehender Besoldungstabellen lassen jedoch erwarten, dass selbst in den unteren Besoldungsgruppen, etwa in der Stufe A3, Bruttobezüge von 3000 Euro oder mehr erreicht werden könnten. Derzeit liegt die entsprechende Besoldung bei rund 2707 Euro brutto.

Scharfe Kritik kommt aus Wirtschaft

Die Reformpläne stoßen jedoch nicht ausschließlich auf Zustimmung. Die Unternehmerin Sarna Rösner, ehemalige Vorsitzende der Jungen Unternehmer, äußerte deutliche Kritik an der zunehmenden Divergenz zwischen der Vergütung im öffentlichen Dienst und den Einkommen in der Privatwirtschaft. Sie warnte davor, dass steigende Beamtengehälter den Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte weiter verschärfen und Unternehmen zusätzlich belasten könnten.

Die fiskalischen Auswirkungen der Reform sind bislang nicht abschließend quantifizierbar. Für das Jahr 2026 werden die Ausgaben für Beamtenbezüge auf rund 23 Milliarden Euro geschätzt. Ein früherer Gesetzentwurf aus der Amtszeit der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der jährliche Mehrkosten von etwa 150 Millionen Euro vorsah, wurde nicht umgesetzt. Insgesamt belaufen sich die jährlichen Personalausgaben des Bundes derzeit auf rund 45 Milliarden Euro, wovon etwa 350.000 Beamte, Richter und Soldaten erfasst sind.