Gemäß der Expertise des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beamtenbesoldung verfassungswidrig. In dieser stellt er dar, dass die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Bundeslandes nicht als einzige Grundlage angesehen werden darf. Dazu dürfe die Stellung der Beamten nicht dazu verwendet werden, um „zur Konsolidierung des öffentlichen Dienstes beizutragen“.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant für Beamte, die höher besoldet werden, wie Lehrer, Staatsanwälte und Richter, insgesamt zwei Nullrunden. Bei Beamten bis zu der Besoldungsgruppe A 10 sollen ohne Einschränkungen die Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes übertragen werden.

Battis kritisiert, dass zwischen den Besoldungsgruppen durch die unterschiedliche Tarifübertragung nicht mehr genügend Differenz zu den einzelnen Gehaltsgruppen existiert. Das "Prinzip der amtsangemessenen Besoldung" kann somit nicht aufrechterhalten werden.
In der kommenden Woche soll darüber debatiert werden. Das Land kündigte an, die geplanten Nullrunden für Beamte in Spitzenpositionen zu streichen. Der Grund hierfür seien Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich.

Quelle: rp-online.de