Eine heiße Diskussionsrunde über das Streikrecht von Beamten ist aktuell entfacht. Dbb Vorsitzender Frank Stöhr machte deutlich, dass ein Streikrecht für Beamte ausgeschlossen sei.

Grund für die Diskussionen ist das gefällte Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 15. Dezember 2010. Die Richter entschieden über eine verhängte Disziplinarmaßnahme gegen eine streikende Lehrerin. Die Lehrerin hatte an Streikaktionen teilgenommen und von ihrem Dienstherren eine Disziplinarmaßnahme verhängt bekommen. Das Gericht urteilte zugunsten der Lehrerin und verwies dabei auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Stöhr ist sich jedoch sicher, dass das Düsseldorfer Urteil aufgrund des Verstoßes gegen das Grundgesetz in weiteren Instanzen aufgehoben wird. Denn, so Stöhr „um einen Streik im Beamtenstatus zu ermöglichen, müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden.“ „Eine solche Grundgesetzänderung würde für den Staat und die Bürger erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die Verlässlichkeit des Staates, die in den vergangenen Jahrzehnten durch das Berufsbeamtentum gewährleistet wurde, wäre infrage gestellt. Hierzu gehört auch, dass der Bildungsbereich bisher weitgehend streikfrei geblieben ist. Dies sollte auch in der Zukunft nicht verändert werden.“ „Das Streikverbot garantiert das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder.“

Quelle: dbb.de