Der Rang des Gefreiten war der niedrigste Rang, den ein gewöhnlicher Soldat besetzen konnte. Die Rangbezeichnung ist schon sehr alt und stammt ungefähr aus dem 16. Jahrhundert, später änderten sich die Bezeichnungen und wurden ab dem 20. Jahrhundert als Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter und Oberstabsgefreiter geführt. Das Amt des Gefreiten ist das deutsche Äquivalent für Privat in den Streitkräften.

Laut § 9.1 Soldatenlaufbahnverordnung (kurz SLV) muss dieser dazu mit dem Dienstgrad Soldat eingestellt worden sein. Dazu muss eine Leistungsbewertung seitens des nächsten Disziplinarvorgesetzten oder des Teileinheitsführer vorgenommen werden. Weiterhin möglich ist unter Umständen eine Beförderung zum Hauptgefreiten der Reserve (kurz HptGefr d.R.). Dazu muss eine zwölfmonatige Dienstzeit erfüllt worden sein, oder aber die Beförderung wird stattgegeben zum Ausscheiden aus dem Dienst.