Eine umfassende Dienstrechtsreform wird in Bayern diskutiert, strukturelle Änderungen im derzeitigen Besoldungsrecht sind aber vor der Landtagswahl 2008 nicht mehr zu erwarten. Damit hat das derzeitige Bundesbesoldungsrecht einschließlich seiner dazugehörigen Verordnungen weiterhin Bestand.
Die Gesetzgebungskompetenz nach der Förderalismusreform wurde auch in Bayern genutzt, um eigene Besoldungstabellen zu beschließen. Geändert wurde das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2007/2008 (BayBVAnpG 2007/2008) und das Gesetz zur Änderung der dienstrechtlichen Vorschriften. Daraus ergab sich, dass die Besoldung für Beamtinnen und Beamte zum 1.10.2007 um 3% angehoben wurde. Auf dieser Seite finden sie die dazugehörigen Tabellenwerte, ausgenommen jedoch die Besoldungsgruppe R.
