Vor dem Landgericht München muss sich ein 36-jähriger Justizobersekretär des Amtsgerichts Miesbach wegen Veruntreuung von Amtsgeldern verantworten. Dieser hatte seit 2004 mit regelmäßigen Besuchen im Bordell eine Summe von 293.000 Euro veruntreut. Wenn man den Angeklagten Glauben schenkt, so soll er sich in eine Prostituierte verliebt haben, die mit der Zeit mehr Geld unter anderem wegen persönlichen Angelegenheiten gefordert haben soll.

Dazu entwendete er aus der Barkasse des Amtsgerichts, zu der er beruflich Zugang hatte, seit 2004 regelmäßig Geld, um dies der Prostituierten zu geben.

Aufgrund seiner beruflichen Anstellung als Verwalter der Barkasse und des Dienstkontos konnte der Angeklagte die fehlenden Geldsummen geschickt mittels Buchungstricks ausgleichen, so dass weder Prüfungsbeamte noch das Finanzamt irgendetwas beanstanden konnten. Seine Schwester, die ebenfalls am Amtsgericht Miesbach arbeitet, konnte ihn schließlich überführen, als sie wegen der Überlastung des Angeklagten die Verwaltung der Barkasse übernahm. Dieser arbeitete gleichzeitig als Leiter der Geschäftsstelle einer Zivilabteilung.

Als er demnach keinen Zugang mehr zur Barkasse hatte, fing er an sich im Bordell zu verschulden. Die Schulden, die dort durch seine Besuche entstanden sind, versuchte der Angeklagte später erneut durch Veruntreuung von Amtsgeldern zu tilgen, als man ihm zwischenzeitlich die Anstellung der Verwaltung des Barkontos zurückgab. Aufgrund seiner erneuten Veruntreuung von Geldern muss der Angeklagte zusätzlich zur Verurteilung auch mit dem Verlust des Beamtenstatus und Rückzahlungsforderungen des Gerichts  rechnen.

 

Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de