| Besoldung von Hochschullehrern und Professoren |
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Das Professorenbesoldungsreformgesetz regelt seit 16. Februar 2002 die Besoldung von Professoren. Professoren waren bis dato in die Besoldungsgruppe C eingruppiert. Mit Einführung des Professorenbesoldungsreformgesetzes wurden Professoren in die Besoldungsgruppen W 1 – W 3 übergeleitet. Die Besoldungsgruppe C wurde aufgehoben. Die Zulagen der Besoldungsgruppe W 1 richten sich nach dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13. Die Zulagen der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 richten sich nach dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 3.
Zur Besoldungsgruppe W 1 gehören folgende Berufsgruppen:
Zu den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 gehören:
Im Rahmen der Föderalismusreform wird die Besoldung der Professoren von den Ländern bzw. vom Bund geregelt. Dabei können zum Grundgehalt folgende variable Bezüge für entsprechende Leistungen bezogen werden:
Grundbezüge Bund (gültig ab 01. Januar 2012)
Alle Angaben ohne Gewähr *Die Bewährungszulage wird nach positiver Zwischenevaluation zum Grundgehalt eines Juniorprofessors gezahlt. Baden-Württemberg hat diese Zulagenform gestrichen. In § 59 Besoldungsgesetz wurde vom Land BW geregelt, dass stattdessen eine nicht ruhegehaltfähige Zulage in Höhe von bis zu 600 € pro Monat gewährt werden kann. Zum Grundgehalt können ebenso noch ein Verheirateten- und/oder Kinderzuschlag im Rahmen des Familienzuschlages gewährt werden. Die Bundesgeschäftsstelle ermittelt dann aus den entsprechenden Bezügen das Nettogehalt des Professors. |
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| (Aktualisiert am Donnerstag, 19. Januar 2012 um 11:03) |



