Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Die Beihilfe, Einschränkungen und Ausschlüsse von Leistungen sowie weitere Leistungen orientieren sich am Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Beamte und Versorgungsempfänger in Sachsen erhalten Beihilfe vom Landesamt für Steuern und Finanzen, Referat 339/D. Grundlage für den Erhalt der Beihilfe ist der § 80 Sächsisches Beamtengesetz i. V. m. der geltenden Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO).
Beihilfeangelegenheiten im Saarland übernimmt ab 2. April 2024 die Postbeamtenkrankenkasse. Aktuell befindet sich die Beihilfebearbeitung in der Umstellung. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel: "Beantragung der Beihilfe wird für Beamte im Saarland einfacher".
Die Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub wurde vom Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 beschlossen. Diese sieht unter anderem einen rechtlichen Rahmen für die Verstetigung von Langzeitkonten vor.
Mit der Änderung der Thüringer Urlaubsverordnung steigen die Kinderkrankentage für Beamte in Thüringen. Dies beschloss der Bundestag Mitte August 2020. Andere Bundesländer ziehen nach. Der Landtag in NRW hat bereits einen Antrag auf mehr Kinderkrankentage für seine Landesbeamten bei der Landesregierung gestellt.
Angesichts der Klimaziele haben viele Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ein Fahrradnutzungs- oder E-Bike-Modell entworfen. Sie kauften oder leasten Fahrräder oder eben E-Bikes und stellten diese dann ihren Arbeitnehmern zur Verfügung, die dann Raten durch Umwandlung eines Teils ihrer Löhne zahlen. Nun will Bremen ebenso für seinen öffentlichen Dienst Leihfahrräder und E-Bikes anschaffen.
Gemäß dem Papier für den CDU-Bundesfachausschuss sollen Beamte unter 30 Jahren ab 2030 in die Deutsche Rentenversicherung integriert werden. Zudem soll eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung durchgeführt werden und sich die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen. Bisher gibt es noch kein Einvernehmen über die Vorschläge. Eine Beratung des Fachausschusses soll am 30. November 2020 stattfinden.
Im Jahr 2019 kam es zu einer Besoldungsrunde für die Beamten der Länder. Es wurde im Rahmen der Tarifrunde für den TV-L im öffentlichen Dienst eine rückwirkende Gehaltssteigerung von 3,20 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro mehr, ab 01.01.2019 vereinbart. Nicht alle Bundesländer übernahmen das Tarifergebnis. Nachfolgend sind alle Besoldungstabellen für Landesbeamte und Bundesbeamte für das Jahr 2019 aufgeführt.
Im nachfolgenden Archiv sind die Besoldungstabellen für das Jahr 2018 wiedergegeben. Für die Bundesbeamten fand in diesem Jahr eine Besoldungsrunde statt, die zu einer rückwirkenden ab 01.03.2018 gültigen Besoldungserhöhung von 2,99 Prozent führte. Bei den Landesbeamten wurde mehrheitlich eine Anhebung von 2,35 Prozent im Rahmen der vergangenen Besoldungsrunde 2017 bewirkt. Lediglich Baden-Württemberg mit 2,675 Prozent, Berlin mit 3,20 Prozent, Brandenburg mit 2,85 Prozent, Hamburg mit 2,15 Prozent, Hessen mit 2,20 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit 2,15 Prozent und Niedersachsen mit 2,00 Prozent weichen von den überwiegend gültigen 2,35 Prozent ab.
Für Beamte in Bund und Bundesländern (Kommunen) findet in der Regel alle zwei Jahre eine Besoldungsrunde statt, die mehrheitlich zu einer Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge führt. In diesem Archiv werden alle Besoldungstabellen der letzten Jahre hinterlegt und archiviert. Die Werte der Vergütungstabellen sind als Bruttogrundgehälter wiedergegeben.
Soldaten und Bundesbeamte dürfen sich über 600 Euro mehr freuen. Die Bundesregierung bewilligte eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von bis zu 600 Euro.
