Vorbereitung auf die Aussage: Die Polizeibeamten haben die Pflicht, sich auf ihre Aussage vor Gericht gründlich vorzubereiten. Dazu ist ein Studium der entsprechenden Akten notwendig. Zudem sollte der Beamte über frühere Wahrnehmungen zur Tat mithilfe von Auszeichnungen berichten, damit seine Erinnerungen aufgefrischt werden. Sollte die Vorbereitung auf die Aussage nicht gründlich genug erfolgen, kann der Beamte auch zur Verantwortung gezogen zu werden.

Das Oberlandesgericht Köln verwies in einem Urteil die Beamten auf ihre Vorbereitungspflicht. Ein Zeuge müsse sich, wenn er unter Eid stehen würde, bestimmter Hilfsmittel bedienen und auch Gedächtnishilfen benutzen. Jedoch wird die Vorbereitungspflicht durch ein Studium von Akten in der Literatur auch kritisiert. Jedoch sei ein Beamter ohne eine gezielte Vorbereitung auf seine Aussage nicht genug vorbereitet. Denn das Studium der Akten helfe dem Beamten, sich an bestimmte Sachverhalte wieder zu erinnern, denn eine wichtige Rolle spiele auch die Erinnerungsfähigkeit. Manchmal fehle diese deswegen, weil der Vorfall bereits eine lange Zeit zurückliegen kann.

Pünktliches Erscheinen zum Termin: Jeder Zeuge hat die Pflicht, zum Gerichtstermin pünktlich zu erscheinen. Dabei sind alle persönlichen, aber auch beruflichen Gründe hintenan zu stellen. Nur in Ausnahmefällen darf ein Zeuge nicht erscheinen, muss aber die Gründe dem Gericht vorher mitteilen. Wird diese Regel nicht beachtet, kann das Gericht Zwangsmittel einsetzen. Dazu gehören, dass Kosten in Rechnung gestellt werden, ein Ordnungsgeld festgesetzt wird oder auch Ordnungshaft angewendet wird.

Aussagepflicht: Liegt keine Ausnahme vor, dann müssen Zeugen immer vor Gericht aussagen. Dies gilt auch für Polizeibeamte. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht oder der Verschwiegenheitspflicht Gebrauch macht. Liegen diese Gegebenheiten nicht vor und der Zeuge verweigert seine Aussage, dann können Sanktionen wie die Festsetzung eines Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft angewiesen werden. Die große Bedeutung der Aussagepflicht wurde auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Die Pflicht zur Wahrheit: Jeder Zeuge, auch der Polizeibeamte, hat die Pflicht zur Wahrheit. Das bedeutet umfassende sowie vollständige Auskunft. Auch dürfen keine Fakten bewusst verschwiegen werden, auch dann nicht, wenn es den Beamten schlecht dastehen lässt. Möchte ein Polizeibeamter von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, dann muss er das dem Gericht mitteilen.

Die Rechte von Polizeibeamten vor Gericht

Jeder Polizeibeamte hat als Zeuge bestimmte Rechte, die wären:

  • Recht auf einen Rechtsbeistand: Jeder Polizeibeamte, der als Zeuge vor Gericht auftritt, kann sich eines Anwalts bedienen. Besonders bei schwierigen Prozessen ist das zu empfehlen. Wenn die Kosten durch den Dienstherrn zu tragen sind, sollte das vorher beantragt werden.
  • Recht, seine Angaben zu beschränken: Jeder Zeuge muss zu Beginn der Vernehmung Angaben zu seiner Person sowie über den Wohnort machen. Der Beamte darf jedoch auch anstelle des Wohnortes den Dienstort angeben, vor allem dann, wenn er seine Aussagen aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit macht.
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Auch Polizisten dürfen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie zum Angeklagten in einer Beziehung stehen, um so z.B. einem Angehörigen nicht zu schaden. Wenn der Beamte jedoch trotzdem aussagen möchte, dann unterliegt er der Wahrheitspflicht.
  • Auskunftsverweigerungsrecht: Zeugen müssen nicht auf Fragen antworten, die sie selbst oder einen Angehörigen so in Gefahr bringen würden, dass diese vor Gericht stehen. Beamte dürfen dieses Recht zwar nutzen, jedoch sind diese Fälle oftmals schwierig zu behandeln. Merkt ein Beamter, dass er sich in eine prekäre Lage begibt und gegen ihn ein Verfahren eingeleitet werden kann, ist angeraten, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Das Gericht muss abschließend immer entscheiden, ob die Beanspruchung des Auskunftsverweigerungsrechts rechtsgültig war.

Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht: Eine Zusammenfassung

Beamte der Polizei sind als Zeugen vor Gericht in der täglichen Praxis keine Seltenheit. Spannungen gibt es kaum und wenn, dann nur in Einzelfällen. Dem Beamten kommen dabei wichtige Aufgaben zu, denn er muss nicht nur die belastenden Punkte der Anklage klären, sondern auch die entlastenden sorgfältig ausarbeiten. Mögliche Fehler und Schwachstellen im Verfahren kann der Beamte gut klären, wenn er mit dem Strafverteidiger zusammenarbeitet und sich kooperativ zeigt. Denn der Verteidiger gilt zwar als Gegenpol für das auf eine Strafverfolgung ausgerichtete Verfahren, jedoch sind beide keine Gegner in einem Strafprozess.