In Köln wird derzeit über die Möglichkeit entschieden, Dienstfahrräder für Stadtbeamte einzuführen, die geleast werden können. Die Fahrräder sollen vornehmlich mit dem Ziel der Förderung der Mitarbeitergesundheit und dem Aufbau eines Images eines soliden und nachhaltigen Arbeitsplatzes eingesetzt werden.

Besoldungsrecht in NRW muss angepasst werden

Dazu bedarf es jedoch eine Anpassung des Besoldungsrechts in Nordrhein-Westfalen, da die Fahrräder direkt von der Bruttobesoldung bezahlt werden sollen, also eine Entgeltumwandlung stattfinden soll. Allerdings ist es so, dass gemäß dem Landesbesoldungsrecht eine derartige Entgeltumwandlung nur für die Altersvorsorge möglich ist. Hier werden den Beamten ein Prozentsatz von 0,2 direkt von der Bruttobesoldung abgezogen und einem Vorsorgefonds zugewiesen.

Der Rat in Köln will nun die Landesregierung in NRW auffordern, das Besoldungsrecht so zu ändern, dass auch geleaste Dienstfahrräder vom Bruttogehalt bezahlt werden können.

2019 könnten schon erste Beamtenräder in Köln rollen

Bisher geht die Stadt Köln davon aus, dass das Dienstrad-Leasing „nicht unbedingt“ finanzielle Mehrkosten für die Stadt bedeutet. Die Verwaltung wird nun schon vorab einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes prüfen, wie ein Leasing-Modell strukturell aussehen könnte, sodass dieses Modell den Landesbeamten bereits im Jahr 2019 zur Verfügung stehen könnte. So könnte es sein, dass Beamte schon 2019 erste Dienstfahrräder auf Kölner Straßen nutzen können.


Weitere Informationen

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Aktuelle Besoldungstabelle NRW 2018

 

Quelle: rundschau-online.de