Das Bundesverfassungsgericht muss bald über vier Verfassungsbeschwerden mündlich verhandeln, die von Lehrern eingelegt wurden. Grund ist das geltende Streikverbot für Beamte.
Vier verbeamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vertreten die Ansicht, dass Lehrer als Beamte keine hoheitliche Tätigkeit ausüben und demnach das Streikverbot für Beamte nicht greifen könne. Das Streikverbot sei nicht mit völkerrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren und unverhältnismäßig.

Bundesverfassungsgericht will über Streikverbot für Beamte verhandeln

Bisher hatten die vier Lehrer Erfolg mit ihrer Klage. Erfolg in der Hinsicht, dass das Bundesverfassungsgericht mündlich über die Verfassungsbeschwerden verhandeln wird. Der Verhandlungstermin wurde dabei vom Zweiten Senat auf den 17.01.2018 gelegt. Das Urteil wird gewöhnlich einige Monate später verkündet werden.

Lehrer nahmen an Streiks teil

Hintergrund für die Verfassungsbeschwerden sind die noch aktiven vier Beamten, die während ihrer Dienstzeit an Streiks und Protesten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen hatten. Daraufhin erhielten sie ein Disziplinarverfahren. Der Dienstherr stützte sich dabei auf die Tatsache, dass Beamte nicht ohne eine Genehmigung vom Dienst fernbleiben dürfen.

Lehrer als Beamte nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr

Die Lehrer hingegen beharren auf ihre Ansicht, dass ihnen ein Streikrecht zustehe, da sie als Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Sie erhoffen sich zudem Rückenwind von zwei türkischen Fällen, die vom Straßburger Menschenrechtsgerichtshof erst kürzlich verhandelt wurden. Mit den beiden neueren Urteilen des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs will sich das Bundesverfassungsgericht ebenso auseinandersetzen.

Quelle: wallstreet-online.de

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