Bei den Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für  Mitglieder der Landesregierung in Brandenburg soll es jetzt vermehrt Einsparungen geben. Der Sparplan ist fast schon beschlossene Sache, denn das Kabinett stimmte der Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke, welche unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt enthält, zu. Dieser soll zugleich einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten.

Neben der Anhebung der Altersgrenze, will der Innenminister geringere Versorgungsleistungen sowie entsprechende Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister durchsetzen.

Somit soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, die bis dato mit dem 60. Lebensjahr erreicht wurde, auf das Niveau der Landesbeamten angehoben werden. Die Altersgrenze kann jedoch je nach Dauer der Amtszeit um bis zu fünf Jahre verringert werden. Demnach kann nach einer zehnjährigen Amtszeit Ruhegeld statt ab dem 55. Lebensjahr erst ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Zudem sind Reduzierungen beim Mindestruhegehaltssatz nach einer Amtszeit von fünf Jahren als Minister sowie beim Übergangsgeld geplant. Übergangsgeld soll nicht wie bisher für sechs Monate, sondern nur noch für drei Monate gezahlt werden. Einkünfte sollen dabei auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Entgegen dessen soll sich aber die versorgungsrechtliche Situation nach Amtsausscheiden bessern.

Nach Innenminister Woidke soll sich Brandenburg den anderen Bundesländern anpassen. Er teilte mit, dass die Einsparungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“ darstellen, welche in „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ vollzogen werden sollen.

Quelle: niederlausitz-aktuell.de


Siehe auch:

Das Ruhegehalt für Beamte