Besoldungsrechtliche Einstufung von Soldaten

Der Gesetzentwurf sieht schwerpunktmäßig eine Neufassung der besoldungsrechtlichen Einstufung von Soldaten vor. Die Besoldung der Beamten und Soldaten erfolgt nun nach einheitlichen Erfahrungszeiten. So werden Soldaten mit einem Zivilberuf, die in diesem auch gearbeitet haben, denen gleichgestellt, die direkt nach der Schule in die Bundeswehr eintreten.

Urlaubsregelung

Der Gesetzentwurf greift außerdem unterschiedliche kleinere Aspekte auf. Er regelt z.B., dass Teilzeitbeschäftigte, die ihren Mindesturlaub aus einer vorhergehenden Vollzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen, dafür einen Anspruch auf Vollzeitbesoldung erhalten.

Maßnahmen, die dem starken Anstieg an Asylbewerbern und Schutzsuchenden dienen

Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die der aktuellen Situation entsprechen, dass viele Menschen nach Deutschland kommen, um Schutz bzw. Asyl zu suchen. So erhalten Beamte und Soldaten, die außerhalb der regulären Dienstzeiten, wie an Feiertagen, in der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten, eine erhöhte Zulage für ihren Dienst. Außerdem können alle Beamten der Besoldungsgruppe A 13 eine Zulage beantragen. Diese Art der Zulage beträgt künftig je Stunde

  1. samstags (13.00-20.00 Uhr) 1,15 Euro
  2. nachts (20.00-06.00 Uhr) 2,30 Euro
  3. an Sonn- und Feiertagen 4,90 Euro

Aktive Beamte kurz vor der Pensionierung, die ihr Dienstverhältnis im besonderen öffentlichen Interesse verlängern, haben die Möglichkeit, einen Zuschlag von bis zu 15 Prozentpunkten ihres letzten Grundgehalts zu erhalten. Bis Ende 2018 ist diese Maßnahme jedoch befristet.

Personalverstärkung durch Pensionäre

Damit Pensionäre das vorhandene Personal verstärken, wird die Hinzuverdienstgrenze für Verwendungseinkommen zu Gunsten der heutigen Pensionäre, die längstens bis Ende 2018 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tätig sind, aufgehoben. Außerdem wird der zulässige Hinzuverdienst nicht mehr monatsweise berechnet, sondern auf eine dauerhafte Jahresbetrachtung umgestellt. Somit ist das Verwendungseinkommen anrechnungsfrei, wenn man eine kurzfristige Tätigkeit ausübt.

Zeitlich befristete Zulagen und Vergünstigungen

Beschäftigte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten eine bis 2018 befristete Stellenzulage. Diese errechnet sich nach Besoldungsgruppen: 

  1. bis A, 585 Euro
  2. A 6 bis A 8, 110 Euro
  3. A 9 bis A 13, 125 Euro
  4. ab A 14, 140 Euro

Abgeordnete Beamte zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern erhalten bis 2018 befristet eine wöchentliche Fahrt nach Hause. Diese Änderung gilt ab dem 1. April 2016 und löst die übergangsweise gezahlte Aufwandsentschädigung ab.

Weitere Maßnahmen

Der Familienzuschlag der Stufe 1, also der Verheiratetenzuschlag, wird jetzt vereinheitlicht und steigt für die Besoldungsgruppen bis A 8 um rund 6 Euro im Monat. Außerdem können Bewerber des höheren Dienstes – wie auch bei den neuen Regelungen für die Soldaten – ihre besonderen Qualifikationen erweitert anerkennen lassen. Zudem tritt bei Neueinstellungen durch die Anerkennung beruflicher Vorerfahrungen eine Vereinheitlichung in Kraft. Einzelne neue Zulagen kommen ebenfalls neu, wie die Stellenzulage für Beamte der Bundeswehr-Feuerwehr.