Ein ehemaliger Oberstudienrat des Hittorf-Gymnasiums in Gladbeck hat nach seiner Versetzung nach Recklinghausen keine Lehrstunde mehr gegeben, aber nicht unter legalen Umständen, sondern durch einfaches Schwänzen. Und als ob das nicht schon genug sei, so ließ er sich wie selbstverständlich sein Gehalt auszahlen – Monat für Monat.

Insgesamt hat er eine Gehaltssumme von 274.000 Euro bekommen, die wahrscheinlich durch den Steuerzahler wegen seiner angeblichen Zahlungsunfähigkeit beglichen werden muss.

Man fragt sich nun sicherlich wie es so weit kommen konnte. Die Erklärung liegt unter anderem in der langsamen Bezirksregierung. Der schwänzende Lehrer hatte selbst angegeben als Schriftsteller und Autor von diversen geschichtlichen Büchern und Beiträgen an den Universitäten Bochum und Essen "wissenschaftlich" tätig zu sein.

Da er nun jedoch angeblich aufgrund seines Emfangens von Arbeitslosengeld II zahlungsunfähig ist und die zu Unrecht bezogenen 274.000 Euro nicht mehr zurückzahlen kann wie er seinem Anwalt und dieser der 12. Kammer unter Vorsitz von Prof. Dr. Andrick mitteilte, befasst sich nun das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit dem Fall des Schulschwänzers. Es kam zum Tageslicht, dass bereits ein Urteil im Disziplinarverfahren verhängt wurde, was mit einer Ausweisung aus dem Öffentlichen Dienst und einem sofortigen Stop der Dienstbezüge einherging.

Aufgrund der eingereichten Berufungen bis zum Oberverwaltungsgericht und später einer sehr lansam arbeitenden Bezirksregierung, die dem zuständigen Amt für Beamtenbesoldung erst einige Jahre später den Sachverhalt meldete, bezog der Lehrer seine Dienstbezüge, trotz der Kenntnis durch das Disziplinarverfahren, dass ihm diese nicht zustehen, weiter. Somit häufte sich diese enorme Summe von 274.000 Euro an. Und das ist noch nicht das Ende. Der Lehrer forderte trotz der Bedenken der Kammer wegen der weiteren Kosten in dieser eigentlich aussichtlosen Lage, ein Urteil, welches weitere 3800 Euro an Kosten mitbringen wird.

Und nun darf man raten wer diese gewaltigen Summen, ausgenommen der mittellose Lehrer, tilgen darf – nämlich der Steuerzahler.

Quelle: https://www.derwesten.de