Dortmund. Nach einer Umstellung der Besoldungsrichtlinien ist das Gehalt von Beamten nun nicht mehr vom Lebensalter abhängig. Jetzt wird es nach den Berufsjahren, also der Berufserfahrung berechnet. Durch diese Umstellung haben viele Beamte einen Nachteil. Mehr als tausend von ihnen verlangen nun eine Entschädigung von der Stadt Dortmund.

Über viele Jahre wurde die Besoldung der Beamten nach ihrem Lebensalter gemessen. Das hat sich nun geändert und europäische Gerichte treten gegen Altersdiskriminierung ein. Beamte, deren Bezüge nur von ihrem Alter abhingen, können nun einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Vier Musterklageverfahren laufen dazu bereits am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Entschädigung wird auch rückwirkend gezahlt

Nach der Umstellung zum neuen Besoldungssystem, das in Nordrhein- Westfalen seit dem 1.Juli 2013 gilt, fühlten sich viele Beamte benachteiligt. Sie reichten in Gelsenkirchen eine Klage ein. Nun müssen deutsche Gerichte nachprüfen, ob die Beamten rückwirkend Anspruch auf Entschädigung haben, obwohl der Europäische Gerichtshof im Juni 2014 die deutsche Übergangslösung akzeptiert hat.

Über 15 Revisionsverfahren aus der gesamten Bundesrepublik waren seit dem Oktober 2014 in Leipzig zu bearbeiten. Dabei wurden den Beamten Ausgleichszahlungen von 100 Euro monatlich zugesprochen. Bei der Ermittlung der Höhe der Entschädigung war der Stichtag Mitte August 2006 ausschlaggebend. Zu dieser Zeit trat das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Anspruch auf eine Entschädigung haben jedoch nur jene Beamte, die in dem jeweiligen Haushaltsjahr einen schriftlichen Antrag eingereicht haben.

Dortmund fehlen Rücklagen für Zahlungen

Auf eine Anfrage der SPD hin benannte Personaldezernent Jörg Stüdemann gegenüber dem Personalausschuss 987 Antragstellungen im Dezember 2012 und 24 im gesamten Jahr 2013. Diese Zahlen beziehen sich auf die Stadt Dortmund.

Das Resultat der Klagen werde sich auf alle beziehen, die einen Antrag auf Entschädigung eingereicht haben. Als Grundlage gilt dabei eine Musterprozessvereinbarung mit der Gewerkschaft Verdi. Auf Nachfrage, ob die Stadt Dortmund ausreichende Rücklagen gebildet habe, um die Entschädigungszahlungen begleichen zu können, gab Jörg Stüdemann an, dies sei nicht der Fall.

Quelle: waz