Dass ein Lohnverzicht für Beamte rechtswidrig ist, musste Rot-Grün bei der Landtagsanhörung zur Beamtenlohnrunde erkennen. Die geplanten Abstriche beí den Tariferhöhungen halten Verfassungsrechtler für gegenstandslos. Diese hätten vor Gericht keinen Bestand. Somit könnten die Hoffnungen der Staatsdiener, mehr Geld zu erhalten, durchaus realistisch sein.

Die rot-grünen Koalitionslager mussten wohl ihren Irrtum eingestehen, als der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis in seiner Rede im Düsseldorfer Landtag die Lage klärte. Ulrich Battis ist Gutachter und ein renommierter Verfassungsexperte in vielen Streitfragen inerhalb der Politik. Dieses reicht vom Betreuungsgeld bis zum Ehrensold. Seine Expertisen zu den Themen Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nicht auf alle Beamten zu übertragen, bildeten ein eindeutiges und klares Statement. Er bezeichnete den Gesetzentwurf als „naiv“ und „rechtsbrüchig“. Man könne Gehaltseinbußen nicht als Argument für die anstehende Schuldenbremse hernehmen, sagte er vor den Politikern. Nur etwa vier Prozent der Expertengutachten gaben dem rot-grünen Gesetzesentwurf für die „Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge“ eine Chance. Viele weitere Gutachter, neben Battis, halten den Kabinettsbeschluss der Landesregierung für chancenlos vor den Gerichten.

Im Grundgesetz sind das Fürsorgeprinzip, die amtsangemessene Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamten und das Gleichbehandlungsgesetz verankert, welches die vorgesehene Staffelung der Besoldung letzten Endes verbietet.
Dies ist innerhalb von zwei Wochen der zweite Gesetzentwurf von Rot-Grün, der nach einer Anhörung im Parlament durchfällt. Zuvor ging es um die Inklusion an den Schulen, welches meist ebenso heftige Kritik hervorrief.

Rot-Grün hatten im März diesen Jahres abgekündigt, nur für gut zwanzig Prozent der Landesbeamten die Besoldungserhöhung von 5,6 Prozent, auch für das kommende Jahr, zusprechen zu wollen. Dies entspricht rund 50.000 der 230.000 Landesbeamten. Nur für Angestellte und Pensionäre bis einschließlich der Besoldungsgruppe A10 wird der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ohne Abstriche übertragen. Dies gilt unter anderem für Polizeikommissare oder Regierungsinspektoren, welche mit ihren Grundgehältern unter 3.000 Euro im Monat liegen. Studienräte, Richter und Minister liegen als Spitzenverdiener nicht in dieser Besoldungsgruppe. Diese liegen in den höheren Besoldunsggruppen, die Nullrunden hinnehmen müssen. Die Besoldungsgruppen A 11 bis A 12 sollen gemäß der Regierung 1 Prozent Besoldungserhöhung erhalten. Dazu zählen etwa Lehrer, die ein durchschnittliches Grundgehalt von 3.500 Euro monatlich erhalten.
Angesichts der knappen Landesfinanzen hält Rot-Grün an seinem Beschluss fest, was jedoch bei Opposition und Gewerkschaften auf klare Gegenwehr stößt.

Der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Eberhard Kanski, betonte bei dieser Gelegenheit, dass bei Durchsetzung des Beschlusses die Steuerbelastung von etwa 710 Millionen Euro für das kommende Jahr sinken würde, was bei Verbänden von Lehrern, Polizisten und Steuerbeamten auf Unverständnis trifft. Diese seien schließlich die Leistungsträger und erwarten eine entsprechende Wertschätzung.

Der Städte- und Gemeindebund sieht im Vorhaben von Rot-Grün einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Die Fronten der Gewerkschaften, Regierung und Beamten sind somit verhärtet. Demnach könnten Entscheidungen in großer Anzahl vor Gericht landen. Eine angemessene Gehaltserhöhung der Beamten sollte eigentlich bei derzeitig stabilen Steuereinnahmen kein Problem sein. Auch wenn die Anwendung der Tarifergebnisse etwa 1,3 Milliarden Euro allein in NRW bedeuten würde.

Quelle: 1.wdr.de