Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) möchte mehr Druck auf die hessische Landesregierung ausüben. Es wird gefordert, die im April beschlossene Tarifeinigung für die angestellten Landesbeschäftigten auch auf die Beamten des Landes zu übertragen. Lehrer, die in einem Beamtenverhältnis stehen, werden daher am kommenden Dienstag streiken. Das Kultusministerium in Hessen hat bereits mit dem Disziplinarrecht gedroht.

Den Angestellten wurde rückwirkend ab März ein um 2% höheres Gehalt gewährt. Ab April 2016 werden es 2,4%, aber mindestens eine Summe von 80 Euro bei einer Laufzeit von zwei Jahren sein. Die Beamten dagegen haben derzeit keine Aussicht auf eine Erhöhung, in den nächsten Jahren könnte maximal 1% dazu kommen.

Der Streik: ein Menschenrecht oder Dienstrechtverletzung?

Von den ca. 45000 verbeamteten Lehrern in Hessen sind ca. 30% Mitglied in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Diese gab an, dass mehr als 5000 Mitglieder dem geplanten Streik am Dienstag zugestimmt hätten.

Dem Kultusministerium zufolge dürften Beamten jedoch gar nicht streiken, denn damit werde das Dienstrecht verletzt.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft argumentiert damit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Streikrecht als ein Menschenrecht definiert hat. Die Gewerkschaft hat gegen die deutsche Auffassung bereits beim Bundesverfassungsgericht geklagt.