Beamte in Niedersachsen sollen ebenso wie ihre angestellten Kollegen mit 67 statt mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Dabei gilt die Geburtsjahrgangsgrenze 1964. Für alle Beamten, die vor 1964 geboren wurden, gilt die alte Regelung. Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 sollen die Staatsdiener mit 67 Jahren pensioniert werden.

Zudem berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ)“ über ein neues Modell der Altersteilzeit, welches bereits Anfang Januar 2012 verabschiedet werden und in Kraft treten könnte. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll im November im Landtag diskutiert werden, wie eine Sprecherin des Innenministeriums mitteilte.

Mit dem neuen Modell zur Altersteilzeit soll auf den demographischen Wandel reagiert werden. Beamte könnten dann bei einer minimierten Tätigkeit auf 60 Prozent eine 70-prozentige Beamtenbesoldung erhalten. Zudem soll die Besoldung zu 80 Prozent auf die Pension angerechnet werden. Die Besoldung soll sich dabei nach der vorherigen erhaltenen Besoldung richten.

Demnach könnte ein Lehrer beispielsweise gleitend mit einer anfänglichen Tätigkeit von 80 Prozent, dann 60 und schließlich mit 40 Prozent in die Pension wechseln.

Ziel ist es, Nachwuchskräfte zu gewinnen und einzustellen, aber auch ältere Beamte in ihrem Dienst so lange wie möglich zu halten, wie das Innenministerium mitteilte.

Quelle: newsclick.de

Siehe auch:

Pension mit 67 für Landesbeamte Niedersachsen