Beamte wurden noch vor wenigen Jahren anhand ihres Alters besoldet. Somit wurden allzu oft jüngere Beamte schlechter vergütet als ältere. Nach einem daraufhin stützenden Gerichtsurteil darf sich die Besoldung nicht mehr an das Alter orientieren, sondern nach den Fähigkeiten und der Erfahrung.

Nun sollen jüngere Beamte, Bund und Länder gleichermaßen, auch eine Entschädigungszahlung wegen Altersdiskriminierung erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Wer vor dem Gerichtsurteil also wegen seines Alters schlechter besoldet wurde, kann nun seine Ansprüche sofort geltend machen.

Umsetzung der neuen Richtlinie zwischen 2009 und 2011

Bei den deutschen Behörden und der Bundeswehr war es jahrelang so geregelt, dass alle Beamten die gleiche Höhe an Beamtenbesoldung bei einer Beförderung erhielten, unabhängig davon, welche Fähigkeiten der Beamte mitbrachte und wie alt er war. Im Jahre 2009 erließ die Europäische Union eine Richtlinie, in der es hieß, dass die Altersdiskriminierung abgeschafft werden sollte. Die Umsetzung der Richtlinien erfolgte dann bis zum Jahr 2011. Nach der Umsetzung der Regelung ist es so geregelt, dass die Zeitspanne bei der Festsetzung der Besoldung zählt, in welcher der Beamte seine Tätigkeit ausübt.

Beamte erhalten Ausgleichszahlung von 100 Euro pro Monat

Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil v. 30.10.2014, 2 C 3.13) steht nun den Beamten eine Ausgleichszahlung zu, welche zwischen der früheren und der neuen Regelung kurz vor ihrer Beförderung standen und somit keine Anpassung ihrer Besoldung erhielten.

Die Besoldungsanpassung soll sich auf 100 Euro pro Monat begrenzen und für den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie und der Korrektur der Besoldungsrichtlinien der Länder gezahlt werden.

Quelle: focus.de